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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2185: Der Parlaments-Knigge - Was ist erlaubt? (Der Landtag)


Der Landtag - Nr. 03 / September 2017

Der Parlaments-Knigge: Was ist erlaubt?


Beim politischen Wettstreit im Plenarsaal gibt es Regeln, die festlegen, was man darf. Oder was man auf keinen Fall tun oder sagen sollte. Einige Beispiele:

Zwischenrufe:
Eine Landtagssitzung ist kein Vortrag, wo die Zuhörer gebannt den Ausführungen des Redners lauschen. Die Debatte soll die unterschiedlichen politischen Positionen verdeutlichen, und dazu gehört es, dass der Redner mit Widerspruch aus dem gegnerischen Lager rechnen muss. Insofern ist der Zwischenruf in Deutschland Teil der parlamentarischen Tradition - anders als etwa in den skandinavischen Ländern, wo es verpönt ist, den Redner zu stören. Ein Zwischenruf darf allerdings nicht beleidigend sein. Und er sollte kurz und prägnant bleiben. "Parallelreden" sind nicht erwünscht. Hinzu kommt: Nur Abgeordnete dürfen laute Kommentare abgeben. Die Mitglieder der Landesregierung müssen stumm bleiben.

Applaus:
Das Gleiche gilt für den Beifall. Abgeordnete dürfen klatschen, Minister nicht.

Ordnungsrufe:
Wenn ein Parlamentarier "die Ordnung verletzt", wie es in der Geschäftsordnung heißt, dann kann der Landtagspräsident ihm einen Ordnungsruf erteilen. Es ist nicht genau definiert, was als Ordnungsverletzung anzusehen ist. Das Recht eines Parlamentariers auf freie Rede gibt ihm einen breiten Spielraum. Aber wer seine Mitmenschen beleidigt, bedroht oder in ihrer Ehre verletzt, muss damit rechnen, dass das Präsidium eingreift. In den hochpolitischen 70er- und 80er-Jahren kam es im Plenarsaal häufiger zu Ordnungsverstößen. In den vergangenen Jahren ist ihre Zahl stark gesunken. Ordnungsrufe gab es beispielsweise für Aussagen wie "Lümmel", "Nachtwächter", "Flegel", "Heuchler", "Wirrkopf" oder "Feigling", für den Vorwurf der Lüge oder für den Satz "Sie haben den geistigen Minirock noch nicht ausgezogen".

Ausschluss:
Erzielt der Ordnungsruf als "gelbe Karte" keine Wirkung, kann der Landtagspräsident einem Redner das Wort entziehen oder sogar einem Abgeordneten einen "Platzverweis" erteilen. Der Parlamentarier muss dann für den Rest des Tages der Debatte fernbleiben. Dies war zuletzt im November 1994 der Fall, als ein Abgeordneter der rechtsextremen "Deutschen Liga für Volk und Heimat" den Plenarsaal mit einem Bauchladen betrat und Päckchen verteilte. Dies war als Protest gegen die Drogenpolitik der damaligen Landesregierung gedacht.

Aktionen:
Abgeordnete haben mehrfach die Plenarsitzung für öffentlichkeitswirksame Auftritte genutzt. Im Februar 2016 legten die Piraten ein Vogel-Strauß-Plüschtier auf die Tische der SPD, um deren angebliche realitätsfremde "Vogel-Strauß-Politik" zu kritisieren. Dafür gab es einen Ordnungsruf. Im Dezember 2005 erschien die komplette Grünen-Fraktion mit T-Shirts, die eine durchgestrichene Zigarette zeigten. Die Demonstration für ein umfassendes Rauchverbot beschäftigte später den Ältestenrat.

Kleidung:
Eine Kleidungvorschrift für Abgeordnete gibt es nicht. Waren in vergangenen Jahrzehnten noch Anzug mit Schlips oder klassische Damenkostüme üblich, so sind heute auch Sakko, Hemd oder Sommerkleid an der Tagesordnung. Die Hausordnung des Landtages verbietet Gästen eine "unangemessene Bekleidung", etwa mit politischer oder gewaltverherrlichender Aufschrift. Journalisten und Kameraleute, die sich während der Sitzung im Saal aufhalten, sollen "eine dem Parlament angemessene gepflegte Kleidung" tragen.

Anwesenheit:
Abgeordnete haben laut Geschäftsordnung "die Pflicht, an den Sitzungen des Landtages teilzunehmen" und müssen sich morgens in eine Liste eintragen. Wer fehlt, etwa wegen Krankheit, muss dies dem Präsidenten mitteilen. Die Mitglieder der Landesregierung "haben zu den Sitzungen des Landtages Zutritt", wie es heißt. Ist ein Minister aus wichtigen Gründen verhindert, so muss er dies rechtzeitig dem Ältestenrat mitteilen. Ansonsten kann ihn das Parlament herbeizitieren. Dies geschah beispielsweise im September 2016, als die Staatskanzlei es versäumt hatte, einen auswärtigen Termin von Ministerpräsident Torsten Albig anzukündigen. Die Opposition forderte die Anwesenheit des Regierungschefs, und Albig musste ins Landeshaus eilen.

Zuschauer:
Die Abgeordneten sollen grundsätzlich frei von äußeren Beeinflussungen debattieren und abstimmen können. Deswegen sind Beifall, Missbilligung, Zwischenfragen oder das Zeigen von Transparenten auf der Zuschauertribüne nicht gestattet.

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 03 / September 2017, S. 24
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Tobias Rischer (verantwortlich)
Telefon: 0431/988 1120
E-Mail: tobias.rischer@landtag.ltsh.de
Internet: www.sh-landtag.de
 
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. November 2017

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