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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2173: Ein Blick in den schwarz-grün-gelben Koalitionsvertrag (Der Landtag)


Der Landtag - Nr. 02 / Juli 2017
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Neuland Jamaika: Wohin die Reise gehen soll
Ein Blick in den schwarz-grün-gelben Koalitionsvertrag


HAUSHALT: Überschüsse gehen in den Schuldenabbau, in einen Versorgungsfonds für Beamte und in die Infrastruktur. Mit einem 512-Millionen-Euro-Paket soll die Investitionsquote nach oben getrieben werden.

SCHULEN: Kinder müssen künftig nicht mehr grundsätzlich mit sechs Jahren eingeschult werden. Ab Klasse 3 soll es wieder Notenzeugnisse geben. Eine notenfreie Grundschule bleibt aber möglich, wenn die Schulkonferenz das wünscht. Die Schulartempfehlung kommt zurück. Ab 2019/2020 steht die flächendeckende Rückkehr zu G9 am Gymnasium an, beginnend mit den Klassen 5 und 6. Gymnasien können aber bei G8 oder dem Y-Modell bleiben, wenn die Schulkonferenz dies mit Drei-Viertel-Mehrheit beschließt.

LEHRER: Jamaika will bis 2022 eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung erreichen. 80 Extra-Stellen gehen an die Grundschulen, 70 zusätzliche Sonderpädagogen kümmern sich um Inklusion.

HOCHSCHULEN: Die Grundfinanzierung wird ab 2019 schrittweise um 30 Millionen Euro angehoben. 100 Millionen fließen in die Gebäudesanierung. Zehn Prozent der Medizin-Studienplätze sollen an Bewerber gehen, die sich verpflichten, Landarzt zu werden.

KITAS: Dort gibt es aufwachsend bis 2022 und dann jährlich 170 Millionen Euro zusätzlich. Das von der Nord-Ampel beschlossene Krippengeld von 100 Euro im Monat bleibt zunächst.

LANDWIRTSCHAFT: Die Partner betonen ihre "unterschiedlichen Auffassungen" und belassen vieles beim Alten. Das bisherige Naturschutzgesetz bleibt, ebenso die Förderung des Öko-Landbaus und der Knickschutz.

WINDENERGIE: Dafür bleiben zwei Prozent der Landesfläche vorgesehen. Die windreichen Küstenstandorte sollen aber stärker als bisher geplant ausgebaut werden, indem alte Anlagen durch leistungsstärkere ersetzt werden. Die Abstände zu Wohnhäusern und Siedlungen sollen erhöht werden, je nach Höhe der Anlagen.

FLÜCHTLINGE: Bei Abschiebungen in Krisengebiete soll es eine Einzelfallprüfung geben. Die Abschiebehaft kehrt als "letztes Instrument" zurück. Geplant sind ein Aufnahmeprogramm für 500 besonders Schutzbedürftige sowie mehr Sprachkurse.

POLIZEI: Sie bekommt 500 Stellen bis 2023 zusätzlich. Der Rechtsrahmen wird nicht verschärft. Damit gibt es keine Schleierfahndung, keine verdachtsunabhängigen Kontrollen und keine flächendeckende Videoüberwachung. Die Polizei soll von "vollzugsfremden Aufgaben" entlastet werden.

KOMMUNEN: Sie bekommen die Möglichkeit, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten. Über den Finanzausgleich sollen die Kommunen mehr Geld für ihre Straßen erhalten. 50 Millionen Euro extra gibt es für den Schulbau. Sport-Steuern (etwa für Reitpferde) soll es nicht länger geben.

VERKEHR: Es sollen mehr Planer eingestellt und so mehr Bundesmittel abgeschöpft werden. Das Bündnis unterstützt den Bau der Autobahn 20 und des Fehmarnbelttunnels sowie den Ausbau der Bundesstraße 5 an der Westküste. 120 Millionen Euro mehr soll es für Straßenbau geben, 40 Millionen für den ÖPNV, je zehn Millionen für Radwege und E-Mobilität.

AUSSERDEM: Der Landesmindestlohn und das Korruptionsregister werden abgeschafft. Mit 50 Millionen Euro zusätzlich soll das Breitbandnetz aufgerüstet werden. Das Bündnis befürwortet die "Ehe für alle". Geplant ist ein Modellprojekt zum Verkauf von Cannabis. 50 Millionen extra gehen an die Krankenhäuser. Schleswig-Holstein will aus dem Glücksspielstaatsvertrag aussteigen und eine "europarechtskonforme" Lösung für Sportwetten und Online-Casinos erreichen. Eine längere Ladenöffnung am Sonntag soll "erörtert" werden.


STICHWORT
 
Koalitionsverträge

Schriftliche Abkommen zwischen den an der Regierung beteiligten Parteien gewinnen an Bedeutung - und an Umfang. Der aktuelle Vertrag umfasst 115 Seiten. 2012 kamen SPD, Grüne und SSW mit 63 Seiten aus. 57 Seiten reichten dem schwarz-gelben Bündnis im Jahr 2009. In den 80er-Jahren waren solche Verträge noch wenige Seiten stark - oder die Beteiligten kamen ganz ohne sie aus.
Einige Staatsrechtler sehen Koalitionsverträge kritisch. Der Vorwurf: Diese schränkten das in der Verfassung festgeschriebene freie Mandat der Abgeordneten und die Richtlinienkompetenz des Regierungschefs ein. Ein einklagbarer Rechtsanspruch entsteht aus einem Koalitionsvertrag nicht. Er ist lediglich eine gemeinsame Absichtserklärung.

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 02 / Juli 2017, S. 35
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2017

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