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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2164: Nachgehakt - Assistenzhunde (Der Landtag)


Der Landtag - Nr. 01 / April 2017
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Nachgehakt
Assistenzhunde


Wie wirken sich die Beschlüsse des Landtages konkret aus?

Im August 2013 hat der Landtag den Bund einstimmig aufgerufen, alle sogenannten Assistenzhunde rechtlich und steuerlich mit Blindenführhunden gleichzustellen. Nun hat der Bundesrat sich angeschlossen.


Zu den Assistenzhunden werden speziell geschulte Signal-, Diabetiker-, Therapie- oder Behindertenbegleithunde gerechnet. Diabetikerhunde schlagen beispielsweise mit ihrem geschulten Geruchssinn bei einer Unterzuckerung frühzeitig Alarm. Signalhunde helfen tauben Menschen, indem sie etwa auf eine Türklingel aufmerksam machen. Bislang führen Gesetze und Verordnungen allerdings nur den Blindenhund als "Hilfsmittel" auf. Entsprechend uneinheitlich sind die Prüfungen und die Anerkennung von Assistenzhunden durch die Krankenkassen geregelt. Auch die Zugänglichkeit zu öffentlichen Bereichen ist nicht für alle Assistenzhunde und deren Besitzer gewährleistet.

Im Februar hat die Länderkammer in Berlin die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der es ermöglicht, Assistenzhunde in das Hilfsmittelverzeichnis aufzunehmen. Zudem sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Assistenzhunde im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden können. Für die Hunde sollen künftig einheitliche Qualitätsstandards gelten.

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 01 / April 2017, S. 13
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Tobias Rischer (verantwortlich)
Telefon: 0431/988 1120
E-Mail: tobias.rischer@landtag.ltsh.de
Internet: www.sh-landtag.de
 
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2017

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