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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2092: Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister (Landtag)


Der Landtag - Nr. 01 / März 2014
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister


Künftig können bereits 18-Jährige zum hauptamtlichen Bürgermeister gewählt werden. Der Landtag hat einstimmig beschlossen, die bisherigen Altersbeschränkungen aufzuheben. Bislang lag das Zulassungsalter für Bürgermeisterkandidaten bei 27 Jahren. Außerdem durften sich nur Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrates bewerben, die am Wahltag höchstens 62 Jahre alt sind. Spätestens am 68. Geburtstag mussten die Verwaltungschefs aus Altersgründen ausscheiden. Auch diese Beschränkung ist gefallen. Der Vorstoß für die Gesetzesänderung kam von der FDP.

(Drucksachen 18/1550, /2800)

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 01 / März 2015, S. 11
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Tobias Rischer (verantwortlich)
Telefon: 0431/988 1120
E-Mail: tobias.rischer@landtag.ltsh.de
Internet: www.sh-landtag.de
 
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2015

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