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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2014: Zocker sollen ihr Spielverhalten überdenken (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 07 - Juli 2013

PLENUM
Zocker sollen ihr Spielverhalten überdenken



Maximal zwölf Spielautomaten, Verbot von Mehrfachkonzessionen, kein Alkohol und keine Zigaretten mehr beim Daddeln: Die Landesregierung will nach dem Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspiel-Staatsvertrag gegenüber den kleinen Spielhallen eine schärfere Gangart einlegen - und hat damit für Zündstoff im Plenarsaal gesorgt.


Patrick Breyer (Piraten) sprach von einem "Kreuzzug gegen das Glücksspiel", und CDU und FDP brandmarkten den Entwurf zur Änderung des Spielhallengesetzes als einen Angriff auf den Mittelstand. Für Hans-Jörn Arp (CDU) und Wolfgang Kubicki (FDP) steht fest, dass die im Gesetz festgeschriebene Übergangsfrist von fünf Jahren für die Verkleinerung von Spielhallen zu einer Klagewelle führen werde. Bislang gelten die Konzessionen für 15 Jahre. "Sie verdrängen die legalen mittelständischen Unternehmer und schaffen einen illegalen Markt", sagte Arp. Und Kubicki forderte eine Gleichbehandlung mit den großen Spielcasinos, wo unter anderem 60 Automaten stehen dürfen und geraucht, gegessen und getrunken werden darf.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) verwies auf die Notwendigkeit, das Spielhallengesetz an den Glücksspiel-Staatsvertrag anzupassen und hob wie der SPD-Abgeordnete Peter Eichstädt vor allem die Elemente in Sachen Suchtprävention hervor. So sorge das Speise- und Getränkeverbot für Spielpausen, "die gefährdete Spieler zu einem Überdenken des eigenen Spielverhaltens anregen", betonte Meyer. Für Eichstädt dämmt die Verschärfung des 2012 von der ehemaligen CDU/FDP-Koalition verabschiedeten Gesetzes "die Gefahr des Abgleitens in pathologisches Glücksspiel zumindest in Spielhallen" weiter ein.

Der Gesetzentwurf wurde an die Fachausschüsse für Wirtschaft, Innen und Recht sowie Soziales überwiesen.

Weitere Hauptredner: R. Andresen (Grüne), L. Harms (SSW) / (Drs. 18/918)

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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 07 im Juli 2013, S. 8
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. August 2013