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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1941: Video-Observation - Muss ein Richter zustimmen? (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 02 - Februar 2013

Aus dem Plenum
Video-Observation: Muss ein Richter zustimmen?



Wenn die Polizei verdeckte Video-Aufnahmen von Verdächtigen machen will, etwa im Bereich der Rocker- oder Drogenkriminalität, dann soll nach dem Willen der Piraten künftig ein Richter zustimmen müssen. Der vorgelegte Entwurf zur Änderung des Landes-Verwaltungsgesetzes stieß bei SPD und CDU auf Skepsis. Tenor: Die bisherigen Regelungen hätten sich bewährt. Grüne, FDP und SSW bekundeten hingegen Sympathie.


Verdeckte polizeiliche Bildaufnahmen, beispielsweise vor Privatwohnungen, greifen nach Ansicht von Wolfgang Dudda (Piraten) stark in die Privatsphäre ein. Erfolgen sie über einen längeren Zeitraum, könnten sie das Privatleben außerhalb der eigenen Wohnung weitgehend abbilden. Deswegen, so Dudda, müsse diese Ermittlungsmethode durch einen Richtervorbehalt rechtssicher gestaltet werden - wie es bereits bei Blutproben oder Wohnungsdurchsuchungen der Fall sei.

Petra Nicolaisen (CDU) betonte dagegen die "für polizeiliches Handeln notwendige Flexibilität", die für eine "effektive Gefahrenabwehr" nötig sei. Die Effizienz der Polizei dürfe nicht dadurch behindert werden, "dass wir die bürokratischen Hürden immer weiter anheben". Auch die SPD-Abgeordnete Simone Lange war gegen den Vorstoß: "Das, was Polizeibeamte mit bloßem Auge beobachten können", müsse schließlich auch nicht genehmigt werden. Und Innenminister Andreas Breitner (SPD) sah "keinen Anlass, in unser abgestimmtes Gesamtgefüge polizeilicher Kompetenzen einzugreifen".

Demgegenüber betonte Burkhard Peters (Grüne), dass Bildaufnahmen einen "erheblichen Eingriff in die Grundrechte" darstellen könnten, vor allem wenn sie "systematisch und über einen längeren Zeitraum" erfolgten. Wolfgang Kubicki (FDP) hielt den Piraten-Vorschlag für "gar nicht so dumm", und Lars Harms (SSW) warnte vor einem "allzu sorglosen Umgang mit der Kameratechnik".

Jetzt berät der Innen- und Rechtsausschuss über den Entwurf.

(Drucksache 18/446neu)

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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 02 im Februar 2013, S. 10
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2013