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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1822: Jäger gehen nach neuen Regeln auf die Pirsch (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 02 - Februar 2012

Jäger gehen nach neuen Regeln auf die Pirsch

Bleimunition weiter erlaubt


Die Koalitionsfraktionen haben in Zweiter Lesung nach einer heftigen Kontroverse ihr Jagdgesetz durch den Landtag gebracht. Während Redner von CDU und FDP von einem "vernünftigen" Gesetz für Mensch und Natur sprachen, kritisierte die Opposition eine einseitige Bevorzugung der Jägerschaft zulasten der Tierwelt.


Die SPD-Abgeordnete Sandra Redmann sprach von einem "glatten Fehlschuss" - "kontraproduktiv" und "schädlich für Natur und Umwelt". Sie monierte insbesondere, dass -außer auf Wasserwild - weiterhin mit Bleimunition geschossen werden darf. Teile oder Abrieb dieser Munition könnten beispielsweise bei Aas fressenden Greifvögeln auf Dauer tödlich wirken. Die toxische Wirkung von Blei sei hinlänglich bekannt, unterstrich Flemming Meyer vom SSW, und Antje Jansen (Linke) betonte, dass einige "alternative Jägerschaften" schon ohne Probleme auf andere Munition umgestiegen seien.

Schwarz-Gelb lehnt jedoch ein umfassendes Verbot der Bleimunition zum jetzigen Zeitpunkt ab. Es gebe noch keine gesicherten Erkenntnisse, ob alternative Geschosse nicht auch giftig seien und ob sie genau so schnell und zuverlässig töten wie Bleimunition, damit die Tiere nicht unnötig Qualen erleiden, wurde argumentiert.

Grundsätzlich, so Hartmut Hamerich (CDU), würden die Vorgaben für die Jagd "an die Gegebenheiten der heutigen Zeit angepasst". Mit Blick auf die Grünen-Abgeordnete Marlies Fritzen, die davon sprach, das Gesetz bediene die Interessen einer "ewiggestrigen Jagdlobby", versicherte Hamerich: Eine "Jagd nach Gutsherrenart" werde es nicht geben.

Ein anderes Problem, das nun angegangen wird: In vielen Wäldern Schleswig-Holsteins gibt es immer mehr Rehe, die Schäden an jungen Bäumen verursachen. Über Abschusspläne soll der Bestand reguliert werden. SPD, Grüne, Linke und SSW sahen hier zwar eine Notwendigkeit, kritisierten aber, dass es hierzulande bereits die längsten Jagdzeiten in der Republik gebe. Ein weiterer Knackpunkt: Jäger dürfen künftig ohne Genehmigung der Naturschutzbehörden das Gelege von Federwild, gemeint sind hier vor allem Gänse, zerstören. Hintergrund sind die Fraßschäden, die durch eine wachsende Zahl dieser Vögel verursacht werden. Die Kritiker wandten ein, dass auch andere Arten bedroht seien, wenn der Jäger auf der Suche nach Gänse-Nestern durch die Flur streift.

Laut Umweltministerin Juliane Rumpf (CDU) setzt das Gesetz den "ausgewogenen jagdpolitischen Kurs fort, um den uns andere Bundesländer wirklich beneiden".

(Drs. 17/1710, /2161)


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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 02 im Februar 2012, S. 6
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2012