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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1789: Koalition legt Spielhallengesetz vor (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 10 - Dezember 2011

Schärfere Auflagen für das "kleine Spiel" an der Straßenecke
Koalition legt Spielhallengesetz vor


Keine neuen Spielhallen in der Nähe von Schulen, mehr Spielerschutz und nächtliche Sperrzeiten: Die Landesregierung hat ihr seit Wochen angekündigtes Spielhallengesetz für den Norden nun dem Parlament vorgelegt. Die Opposition signalisierte grundsätzlich Zuspruch.


Die schwarz-gelbe Koalition will mit dem neuen Spielhallengesetz Jugendliche und Spielsüchtige besser schützen und den Neubau von Spielhallen begrenzen. Zusammen mit dem umstrittenen im September verabschiedeten Glücksspielgesetz schaffe Schleswig-Holstein damit einen angemessenen Rahmen für ein Glücksspielrecht, sagte Wirtschaftsminister Jost de Jager (CDU) bei der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs. Nach Meinung der Opposition weist der Entwurf in die richtige Richtung, einzelne Punkte kritisierte sie aber.

Das geplante Gesetz soll Anfang kommenden Jahres verabschiedet werden, damit es Mitte 2012 in Kraft treten kann. Künftig sollen in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen keine neuen Spielhallen mehr eingerichtet werden dürfen; vorgesehen ist ein Mindestabstand von 300 Metern. Zudem sollen große Spielhallenkomplexe mit zwei und mehr Spielstätten nach einer Übergangszeit von fünf Jahren geschlossen werden, Mehrfachkonzessionen laufen aus. Zudem will die Landesregierung aus Gründen des Spielerschutzes nächtliche Sperrzeiten von 3.00 bis 10.00 Uhr festlegen sowie eine Ausweispflicht einführen. Und: "Sehr umfangreiche Werbeverbote sollen verhindern, dass Jugendliche angelockt werden", kündigte Minister de Jager an. Deswegen werde die Außenwerbung durch eine auffällige Gestaltung künftig nicht mehr erlaubt.

CDU: Seriöse Betreiber nicht in die Ecke stellen

Landesweit gab es im Vorjahr rund 520 Spielhallen. In der Debatte warnte Jens Magnussen (CDU) davor, seriöse Spielhallenbetreiber zu stigmatisieren. Er zeigte sich davon überzeugt, dass insbesondere die vielen Familienbetriebe in der Branche "sich über Jahre hinweg ihrer sozialen Verantwortung bewusst waren". In dieselbe Richtung argumentierte Wolfgang Kubicki (FDP): Es gelte den Gesetzentwurf mit den Gewerbetreibenden zu erörtern. Schließlich gehe es nicht um die "Ausradierung des gewerblichen Gewinnspiels". Der SPD-Abgeordnete Andreas Beran bezeichnete den Gesetzentwurf als "wirklich lobenswert". Gleichwohl sprach er von einem "selbstformulierten Ablassbrief" der Koalition, um die "Sünde des Glücksspielgesetzes zu verstecken." Denn, so Beran: "Diesem entstehenden Las Vegas des Nordens wird auch ein Spielhallengesetz nichts anhaben können."

Monika Heinold von den Grünen nannte den Gesetzentwurf "eine gute Grundlage für die Regulierung der Spielsucht", regte aber noch eine Sperrdatei für auffällige Spieler nach hessischem Vorbild an. Heinz-Werner Jezewski (Linke) und Lars Harms (SSW) zweifelten daran, dass die beabsichtigten Maßnahmen in der Praxis greifen werden. Der Grund: Die Kommunen könnten ihren Überwachungsaufgaben nur so gut nachkommen, wie es ihre Ressourcen erlauben. Und das, so die beiden Oppositionspolitiker, sei bei dem immer kleiner werdenden finanziellen Spielraum in den Städten und Gemeinden sehr schwierig.

Der Gesetzentwurf wurde an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

(Drucksache 17/1934)


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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 10 im Dezember 2011, S. 6
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2012