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RHEINLAND-PFALZ/4981: Straßenausbaubeiträge streichen - Kompensation gesetzlich normieren (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 14.11.2018

Straßenausbaubeiträge / Gemeinde- und Städtebund

Martin Brandl: Straßenausbaubeiträge streichen - Kompensation gesetzlich normieren


Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat sich jüngst kritisch zu der von der CDU-Landtagsfraktion vorgeschlagenen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geäußert. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Martin Brandl:

"Wir haben einen ausgewogenen und gut begründeten Vorschlag zur Diskussion gestellt, der landesweit auf viel Zustimmung stößt. Wirklich durchgreifende Argumente für die Beibehaltung des jetzigen Systems sind bislang nicht vorgetragen worden. Offensichtlich spricht viel mehr für als gegen die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.

Ganz abgesehen davon, dass eine finanzielle Entlastung der Bürger notwendig ist, bringen die Straßenausbaubeiträge erhebliches Konfliktpotential und einen großen Verwaltungsaufwand mit sich. Das beginnt beim Streit über Einmal- oder wiederkehrende Beiträge in den Kommunen, reicht über die Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Verwaltung im Hinblick auf die Höhe der Beiträge, ihre Berechtigung und die Art ihrer Berechnung bis hin zu sich häufenden Gerichtsverfahren über Anliegerbeiträge. Das alles verursacht nicht zuletzt hohe Kosten.

Ganz entscheidend ist für uns zudem, dass bei Wegfall dieser Anliegerbeiträge der Kostendruck auf Wohneigentum gemindert wird. Das hilft insbesondere Familien mit Kindern und älteren, oft alleinstehenden Menschen mit niedrigen Renten. Zudem wird der Erwerb von (Alt)Immobilien in den Ortskernen erleichtert, wenn die Unsicherheit über zukünftig zu zahlende Ausbaubeiträge wegfällt.

Dabei ist vollkommen selbstverständlich, dass sich an der Planungs- und Entscheidungshoheit über den Ausbau der Gemeindestraßen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung für die Gemeinden nichts ändert. Sie entscheiden wie bisher über Notwendigkeit, Zeitpunkt, Planung und Kosten des Ausbaus.

Klar ist auch, dass die Gemeinden natürlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben dürfen. Nach unserem Modell sollen die Ausbaubeiträge - seien es Einmalbeiträge oder wiederkehrende Beiträge - künftig aus dem Landeshaushalt übernommen werden. Diese Zahlungsverpflichtung des Landes wird gesetzlich festgelegt."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. November 2018
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. November 2018

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