Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


RHEINLAND-PFALZ/4779: Behindertenwerkstätten - Prüfrecht des Landesrechnungshofs (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 12.04.2018

Behindertenwerkstätten / Prüfrecht des Landesrechnungshofs

Dr. Adolf Weiland: Regierungsfraktionen verhindern effektive Kontrolle der Verwendung von Steuergeldern


Die Regierungsfraktionen von SPD, FDP und Grünen haben in der heutigen Sitzung des sozialpolitischen Ausschusses ein Prüfrecht des Landesrechnungshofs im Hinblick auf die Verwendung öffentlicher Gelder durch die Behindertenwerkstätten abgelehnt. Im Einklang mit dem Landesrechnungshof hatte die CDU-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zu einer entsprechenden Änderung der Landeshaushaltsordnung eingebracht. Damit sollte ein solches Prüfrecht festgeschrieben werden. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Adolf Weiland:

"Es ist ein nicht nur üblicher, sondern eigentlich auch vollkommen selbstverständlicher Vorgang, dass die Empfänger öffentlicher Gelder über die Verwendung dieser Steuermittel Rechenschaft ablegen müssen. Warum dies ausgerechnet bei den Werkstätten für Behinderte mit einem Volumen von fast 1 Mrd. Euro anders sein soll, ist nicht begründbar. Zu Recht kritisiert der Landesrechnungshof daher schon seit vielen Jahren, dass in diesem Bereich keine Kontrolle erfolgt.

Das führt dazu, dass die Landtagsabgeordneten, die als Haushaltsgesetzgeber über die Bewilligung von Geldern für diese Einrichtungen zu entscheiden haben, letztlich die Grundlage für ihre Entscheidung fehlt. Abgeordnete, die über Steuergelder entscheiden sollen, müssen aber wissen, ob das Geld tatsächlich im Interesse der behinderten Menschen verwendet wird, ob die Leistungen der vereinbarten Qualität entsprechen und ob sie wirtschaftlich erbracht werden. Voraussetzung dafür ist eine Prüfung durch eine qualifizierte Institution wie den Landesrechnungshof.

Darüber waren sich alle Beteiligten bei der Sachverständigenanhörung zu unserem Gesetzentwurf einschließlich der Haushaltspolitiker aller Fraktionen einig. Und auch bei den Mitgliedern der Rechnungsprüfungskommission besteht darüber fraktionsübergreifend seit Jahren Konsens. Umso unverständlicher ist, dass die Regierungsfraktionen nun dennoch unseren Gesetzentwurf, der die Kontrolle der Verwendung von Steuergeldern verbessert und für mehr Transparenz gesorgt hätte, abgelehnt haben. Offensichtlich will die Landesregierung diese Kontrolle nicht."

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 12. April 2018
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. April 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang