Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


RHEINLAND-PFALZ/4736: Umgang mit Petitionen (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 06.03.2018

Sprecher aus Bund und Länder beraten in Mainz zu Umgang mit Petitionen


Die Sprecherinnen und Sprecher für Petitionen der SPD-Landtagsfraktionen aus zehn Bundesländern und der SPD-Bundestagsfraktion haben sich gestern und heute zu einer Konferenz im Mainzer Abgeordnetenhaus getroffen. Hierzu erklärt der Sprecher für Petitionen der SPD-Landtagsfraktion, Jörg Denninghoff:

"Aus Sicht der SPD-Sprecher sollte möglichst vielen Menschen der Weg bereitet werden, Petitionen zu stellen. Wichtig ist, auch Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zu eröffnen. Notwendig dafür ist, dass die zum Einreichen von Petitionen relevanten Informationen und Dokumente verständlich im Internet dargestellt werden und der Zugang zu den Informationen und Behörden barrierefrei ist. Aus Sicht der SPD-Fraktion sollte eng mit Schulen zusammengearbeitet werden: Petitionen können für Kinder und Jugendliche eine wichtige Rolle im Rahmen der Demokratiebildung spielen. Grundsätzlich gilt: Petitionen sind eine gute Möglichkeit, sich politisch zu beteiligen und sind ein Grundrecht."

Denninghoff sagt weiter: "Seit Jahren gehen die Petitionseingaben, also Bitten oder Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger, in Bund und Ländern zurück. Eine Erklärung, die oft vorgebracht wird, ist, dass die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit staatlichen Entscheidungen gewachsen ist; allerdings ist diese Erklärung fraglich. Vielmehr scheint ein Grund für das Zurückgehen, die unzureichenden Kenntnisse vieler Bürgerinnen und Bürger über das Petitionsrecht und über die festgeschriebenen Quoren zu sein. Wichtig ist daher, dass die Bedeutung von Petitionen bekannter und die Petitions-Verfahren transparenter gemacht werden."

Fredi Winter, der auch für die SPD-Fraktion im Petitionsausschuss sitzt und Vorsitzender dieses ist, erläutert: "Wie bei der Konferenz deutlich geworden ist, wird in jedem Bundesland die Bearbeitung von Petitionen unterschiedlich gehandhabt. In Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise jedes Petitionsausschussmitglied ein sogenannter "Bürgerbeauftragter"; es übernimmt in Eigeninitiative die Aufgaben, die in Rheinland-Pfalz durch Dieter Burgard und seinem Team wahrgenommen werden. In anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein ist die Bürgerbeauftragte nur für den Teilbereich soziale Angelegenheiten zuständig. Justizvollzug und Ausländerrecht gehören dort anders als in Rheinland-Pfalz nicht zum Aufgabenfeld der Bürgerbeauftragten."

Zum Hintergrund: Es gibt zwei Formen von Petitionen: Es sind entweder Ersuchen, die auf die Regelung eines allgemeinen politischen Gegenstands zielen - etwa den Beschluss oder die Änderung eines Gesetzes durch das Parlament oder die Änderung einer Verfahrensweise in einer Behörde. Zudem können Petitionen auch Beschwerden sein, die um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts bitten - etwa eine als unverhältnismäßig empfundene Behördenentscheidung.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 6. März 2018
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang