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RHEINLAND-PFALZ/3927: Eingliederungshilfe in Werkstätten für behinderte Menschen (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 16.02.2016

Eingliederungshilfe in Werkstätten für behinderte Menschen

Hedi Thelen: Landesregierung muss sofort eine Rechtsgrundlage schaffen


Der Rahmenvertrag für Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Rheinland-Pfalz ist vorerst gescheitert. Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Hedi Thelen:

"Hohe Entgeltzahlungen durch das Landesamt für Leistungen der Eingliederungshilfe in Werkstätten für behinderte Menschen und eine fehlende Rahmenvereinbarung hatte der Landesrechnungshof bereits Anfang des vergangenen Jahres kritisiert. An diesem rechtswidrigen Zustand hat sich bis heute nichts verändert. Die Landesregierung erbringt weiter ohne Rechtsgrundlage Leistungen. Dabei schadet die intransparente Förderung insbesondere Menschen mit Behinderungen und den Betreibern von Einrichtungen, die gute und wichtige Arbeit leisten.

Nach dem offensichtlichen Scheitern der Verhandlungen für einen Rahmenvertrag muss Rot-Grün unverzüglich für eine entsprechende Rechtsverordnung sorgen. Die Arbeit der Menschen in der Eingliederungshilfe muss endlich rechtssicher gemacht werden. Die Landesregierung darf nicht davon ausgehen, dass die zu erwartenden neuen bundesgesetzlichen Regelungen die notwendigen Landesregelungen überflüssig machen werden. Die CDU-Fraktion wird dieses Thema parlamentarisch aufgreifen."


Hintergrund:

Nach § 79 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 27.12.2003 schließen die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die Kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene mit den Vereinigungen der Träger der Einrichtungen auf Landesebene gemeinsam und einheitlich Rahmenverträge zu den Vereinbarungen nach § 75 Absatz 3 und § 76 Absatz 2 SGBXII , u.a. zu Vergütungspauschalen.

Die CDU-Fraktion hat den Abschluss eines Rahmenvertrages und der entsprechenden Vereinbarungen in den vergangenen Jahren immer wieder gegenüber der Landesregierung angemahnt (z.B. Berichtsanträge im SozpolA vom 10.2.2012, 24.8.2102, 14.12.2012, 24.5.2013 und 12.4.2014). Der Jahresbericht des Rechnungshofs hat gezeigt, dass diese Forderungen berechtigt waren und die SPD-geführte Landesregierung hier versagt hat.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Februar 2016
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Februar 2016

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