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RHEINLAND-PFALZ/3498: Aufwertung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 25.03.2015

Aufwertung von innerstädtischen Geschäftsquartieren

Martin Brandl: Quoren für Umlage sorgsam abwägen


"Die Aufwertung von innerstädtischen Geschäftsquartieren ist notwendig. Quoren für eine Zwangsumlage müssen aber sorgsam abgewogen werden", so heute der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Martin Brandl. Hintergrund ist ein von den rot-grünen Koalitionsfraktionen angekündigter Gesetzentwurf, der die rechtlichen Grundlagen für die Bildung lokaler Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte schaffen soll. Damit verbunden ist die Einführung einer Zwangsumlage zur Finanzierung.

"Wir werden den Gesetzentwurf eingehend prüfen. Denn gerade die Beantragungs- und Ablehnungsquoten für die Einrichtung von kommunalen Satzungen zur Aufwertung von Innenstädten sind für den Erfolg eines solchen Gesetzes von zentraler Bedeutung. Es ist höchst problematisch wenn eine kleine Minderheit der Grundstücksbesitzer und Gewerbetreibenden über die Einrichtung solcher Bezirke und die Erhebung der Umlage entscheidet, die dann alle zahlen müssen."

Nach der Medienberichterstattung, so Brandl, entstehe der Eindruck, dass hier ein Quorum von nur 15 Prozent vorgesehen sei.

"Es ist auch von immenser Bedeutung wie groß die Quote der Grundstückseigentümer sein muss, damit eine solche Umlage nicht erhoben werden kann. Bei aller Sinnhaftigkeit der Stärkung der Innenstädte durch private Initiativen über eine gesetzliche Regelung wird die CDU-Landtagsfraktion darauf achten, dass sowohl die Interessen der Unternehmer als auch der Grundstückseigentümer gewahrt bleiben."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. März 2015
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2015

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