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RHEINLAND-PFALZ/3459: Verfassungsänderung - Ziel ist eine hohe Wahlbeteiligung (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 26.02.2015

Pörksen zur Verfassungsänderung: Ziel ist eine hohe Wahlbeteiligung


Die drei rheinland-pfälzischen Landtagsfraktionen streben eine Verfassungsänderung an, um am selben Tag wie Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt die Landtagswahl abhalten zu können. "Gemeinsamer Wahltermin soll der 13. März 2016 sein", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Carsten Pörksen. "Dies haben die Geschäftsführer der drei Fraktionen gestern vereinbart."

"Durch drei Landtagswahlen an einem Tag und die damit einhergehende mediale Aufmerksamkeit wird den Menschen sehr deutlich vor Augen geführt, dass eine wichtige Entscheidung ansteht", sagt Pörksen. "Dies dürfte zu einer hohen Wahlbeteiligung führen. Diese müssen wir anstreben. Denn es ist leider traurige Realität, dass bei kommunalen Wahlen und auch bei Landtagswahlen viele Menschen den Weg in das Wahllokal nicht mehr auf sich nehmen. Eine niedrige Wahlbeteiligung schadet aber dauerhaft der Demokratie."

Die Fraktionen haben vereinbart, dass der Wissenschaftliche Dienst des Landtags nun einen Vorschlag erarbeitet, welche Verfassungsänderung sinnvoll ist. Nach derzeitiger Rechtslage kann frühestens am 18. März 2016 gewählt werden. Die Verfassungsänderung soll in erster Lesung im Landtag am 18. März 2015 beraten werden, die dritte Lesung und Verabschiedung des Gesetzes ist für den 30. April vorgesehen. Anschließend kann die Landesregierung den Wahltermin per Verordnung festlegen.

Wie Pörksen betont, soll mit Blick auf die Wahl auch eine Änderung der Regelungen zur Anfechtung beschlossen werden. Wenn Parteien oder Gruppierungen derzeit nicht vom Landeswahlausschuss zur Wahl zugelassen werden, können sie dies erst nach der Wahl anfechten. Ziel sei es, dass künftig der Verfassungsgerichtshof auf Klage einer nichtzugelassenen Partei oder Vereinigung bereits vor dem Urnengang über die Richtigkeit der Zulassungen durch den Landeswahlausschuss befindet.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. Februar 2015
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2015

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