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RHEINLAND-PFALZ/3079: Rundfunkbeitrag als Finanzierungsmodell bestätigt (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 13.05.2014

Hering/Haller: Rundfunkbeitrag als Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestätigt



Zur heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags erklären Hendrik Hering, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, und Martin Haller, medienpolitischer Sprecher der Fraktion:

"Wir begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, da sie Rechtssicherheit bietet. Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hat ein zeitgemäßes und solidarisches Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestätigt. Es ist zeitgemäß, da es nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterscheidet. Es ist solidarisch, auch für den Mittelstand, denn der Beitrag wird nach der Zahl der Mitarbeiter gestaffelt erhoben. Ob der Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Kommunen gesenkt wird, sollte von den Ergebnissen einer noch laufenden Evaluation abhängig gemacht werden. Diese Auswertung des neuen Finanzierungsmodells läuft noch bis Ende 2014 und dient dann im Anschluss als Diskussionsgrundlage für die Ländergemeinschaft.

Mit dem Rundfunkbeitrag, der seit 1. Januar 2013 erhoben wird, ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichergestellt. Auf diese Weise wird ein wichtiger Beitrag zu unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft geleistet, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet ein wirtschafts- und staatsunabhängiges Informations-, Kultur- und Unterhaltungsangebot. Außerdem ist die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio durch einen geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenbeitrag weniger bürokratisch und transparenter."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Mai 2014
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2014