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RHEINLAND-PFALZ/3009: Tiergerechte Landwirtschaft durch Verbandsklagerecht nicht gefährdet (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 26.03.2014

Wehner: Tiergerechte Landwirtschaft wird durch Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine nicht gefährdet



Thorsten Wehner, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz betont, dass durch das Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine die tiergerechte und naturnahe Landwirtschaft nicht in Frage gestellt wird.

"Der Tierschutz ist sowohl im Grundgesetz als auch in der Landesverfassung geregelt. Mit dem neuen Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine sollen die Belange des Tierschutzes gestärkt werden, ohne gleichzeitig die tiergerecht und naturnah wirtschaftende Landwirtschaft zu gefährden.

Mit dem eingebrachten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden zudem zusätzliche Anforderungen bei der Anerkennung der Tierschutzvereine benannt. Damit sollen nur seriöse Vereine anerkannt werden und ein Missbrauch der Mitwirkungs- und Klagerechte vermieden werden. Nur denjenigen Tierschutzvereinen werden nach dem neuen Gesetz Mitwirkungs- und Klagerechte eingeräumt, die innerhalb ihres Vereins demokratische Grundprinzipien vertreten und danach handeln und die bereit sind, hinsichtlich ihrer Haushaltsmittel, insbesondere hinsichtlich der Verwendung ihrer Mittel, Transparenz zu zeigen", so Wehner.

Wehner: "Bei der Übermittlung von notwendigen Daten an die anerkannten Tierschutzvereine und bei der Nutzung der Daten durch die anerkannten Tierschutzvereine ist die Zweckbindung der Datennutzung zu beachten. Der notwendige Datenschutz wird damit gewährleistet. Dies war auch der Landwirtschaft ein wichtiges Anliegen.

Die nach dem verabschiedeten Gesetz verwendeten notwendigen Daten dürfen nur für die förmliche Beteiligung an den jeweiligen Verwaltungsverfahren und daraus folgende Tätigkeiten genutzt werden. Dies wurde vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz im Zuge der Beratung des Gesetzes hervorgehoben."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. März 2014
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2014