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RHEINLAND-PFALZ/2985: Kommunalwahlgesetz ist verfassungsrechtlich vertretbar (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 14.03.2014

Gutachten bestätigt: Kommunalwahlgesetz ist verfassungsrechtlich vertretbar

Eckertz-Höfer hält Vorbehalte gegen Regelung für "völlig abwegig"



Zum Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages, das sich mit der Verfassungsmäßigkeit des neuen Kommunalwahlgesetzes beschäftigt hat, erklären die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz, Hendrik Hering, und Daniel Köbler:

"Mit einem Frauenanteil von 16,8 Prozent in den kommunalen Räten geben wir uns nicht zufrieden. Das von Rot-Grün geänderte Kommunalwahlrecht soll die Chancengleichheit von Frauen und Männern in den Kommunalparlamenten verbessern. Mit der Neuregelung betritt Rheinland-Pfalz bundesweit Neuland, deshalb haben wir unsere Gesetzesänderung selbstverständlich vorab umfänglich geprüft."

Das heute bekannt gewordene Gutachten des Landtages komme ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Regelungen des Kommunalwahlgesetzes einen vertretbaren verfassungsrechtlichen Weg aufzeigen. "Mit dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes sehen wir uns im Ergebnis bestätigt. Geht man neue Wege sind verfassungsrechtliche Risiken naturgemäß nie komplett auszuschließen. Unser Antrag auf Normenkontrolle vor dem Verfassungsgerichtshof garantiert jedenfalls, dass die Kommunalwahl im Mai absolut rechtssicher durchgeführt wird."

Hering und Köbler weisen noch ausdrücklich darauf hin, dass sich die frühere Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Marion Eckertz- Höfer, zu den Regelungen des Kommunalwahlgesetzes klar geäußert hat. Eine Beeinflussung des Grundsatzes der Freiheit der Wahl hält sie mit Blick auf die rheinland-pfälzische Regelung ausdrücklich für "völlig abwegig".

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. März 2014
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
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Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2014