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RHEINLAND-PFALZ/2964: Initiative der CDU-Landtagsfraktion zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 28.02.2014

Initiative der CDU-Landtagsfraktion zur Änderung des
Kommunalwahlgesetzes:

Hans-Josef Bracht: CDU bringt rechtssicheren Gesetzentwurf ein



"Wir brauchen so schnell wie möglich Rechtssicherheit." Mit diesen Worten hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion auf die Ablehnung der SPD und Bündnis 90/Die Grünen reagiert, einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller im Parlament vertretenen Fraktionen zur Änderung des umstrittenen Kommunalwahlgesetzes zu initiieren. Damit laufe Rot-Grün Gefahr, die Rechtmäßigkeit der Kommunalwahl zu gefährden und Klagen zu provozieren. Bracht teilte mit, dass die CDU-Fraktion deshalb einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht hat.

Hans-Josef Bracht: "Es ist Aufgabe des Parlaments, verfassungsmäßige Gesetze zu beschließen. Die Verweigerung von Rot-Grün, ein rechtssicheres Kommunalwahlgesetz auf den Weg zu bringen, ist nichts anderes als eine Arbeitsverweigerung des Gesetzgebers.

In der vergangenen Landtagssitzung hatte die CDU-Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner vorgeschlagen, gemeinsam mit allen im Landtag vertretenen Parteien eine Änderung des rheinland-pfälzischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) vorzunehmen, um die bestehende Rechtsunsicherheit so schnell wie möglich vor den Kommunalwahlen zu beseitigen.

In einem Schreiben an die Parlamentarischen Geschäftsführer von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, hatte Hans-Josef Bracht das Vorgehen der CDU-Landtagsfraktion erläutert. Das von SPD angestrebte Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof sei für die CDU-Fraktion der falsche Weg.

Die CDU-Landtagsfraktion schlug dem gegenüber vor, einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der die möglicherweise verfassungswidrigen Bestimmungen aufhebt. "Angemessen wäre es, die im Kommunalwahlgesetz enthaltene Regelung über Angaben zur Geschlechterparität und zu dem Aufdruck 'Männer und Frauen sind gleichberechtigt' auf dem Stimmzettel für die Kommunalwahlen ersatzlos zu streichen".

"Statt jetzt das Verfassungsgericht als Gutachter zu missbrauchen, ist der Gesetzgeber Landtag aufgefordert, das Kommunalwahlgesetz wieder rechtssicher zu machen. Die CDU-Landtagsfraktion wird im Gegensatz zu Rot-Grün ihrem Auftrag gerecht werden und handeln.


Hintergrund:

Der rheinland-pfälzische Landtag hatte im April 2013 mit Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Änderung des rheinland-pfälzischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) gegen die Stimmen der CDU-Landtagsfraktion beschlossen. Gegenstand dieser Änderung ist unter anderem die Regelung, dass auf den Stimmzetteln für die Kommunalwahlen Hinweise auf den Vergleichswert zum Geschlechteranteil in dem Vertretungsorgan zwei Monate vor dem Termin der Kommunalwahl, Angaben zum Geschlechteranteil auf den Wahlvorschlägen sowie der Text des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG ("Männer und Frauen sind gleichberechtigt.") aufgenommen werden.

Gegen diese Neuregelung seien in der Staatsrechtslehre schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken erhoben worden, so Bracht. Auch der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz wies in seinem Beschluss vom 11. Februar 2014 auf die Bedeutung dieses Grundsatzes hin, der der konkreten Gestaltung des Stimmzettels Grenzen setze. Auch insoweit sei den staatlichen und kommunalen Organen jede inhaltliche Einwirkung auf das individuelle Wahl- und Abstimmungsverhalten verwehrt.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. Februar 2014
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2014