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RHEINLAND-PFALZ/2838: Gesetz zum Liquiditätspool (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 31/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 2. September 2013

Gesetz zum Liquiditätspool



In zweiter Beratung beschäftigte sich der Landtag mit dem Gesetzesentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung der Landeshaushaltsordnung. Die CDU-Fraktion wollte mit dem Gesetzentwurf verhindern, dass die Landesregierung mit dem Liquiditätspool am Parlament vorbei Schulden aufnehme.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der CDU abgelehnt. Der Gesetzentwurf stelle eine dauerhafte und klare Ordnung des Liquiditätspools her, so Dr. Adolf Weiland (CDU). Nur so könne eine missbräuchliche Nutzung des Liquiditätspools definitiv ausgeschlossen werden. Die Koalition behaupte, so Weiland, dass ein Liquiditätspool ohne Schuldenaufnahme keinen Sinn ergebe. "Ein zentrales Instrument des Finanzmanagements des Landes ergibt aus Sicht der Landesregierung nur Sinn, wenn es der Schuldenmacherei dient. Das ist das Gegenteil von verantwortlicher Politik", kritisierte Weiland. Dabei müsse es angesichts der horrenden Verschuldung des Landes sieben Jahre vor Inkrafttreten der verfassungsmäßigen Schuldengrenze eigentlich das Ziel der Landesregierung sein alle Schuldenschlupflöcher zu schließen, schloss Weiland. Er warf der Landesregierung vor, Kredite des Liquiditätspools als Kassenverstärkungskredite getarnt am Parlament vorbeischleusen zu wollen.

Thomas Wansch (SPD) betonte, dass im Landeshaushaltsgesetz die Möglichkeit für den Liquiditätspool verankert sei. Der Haushalts- und Finanzausschuss als ein Teil dieses Parlaments sei ständig auch über die Entwicklung des Liquiditätspools informiert. Die Transparenz sei somit gewährleistet, betonte Wansch. Den Antrag der CDU bezeichnete Wansch als den Versuch, die Debatte künstlich zu verlängern, da es bereits eine gesetzliche Lösung gebe. Auch schließe deren Gesetzentwurf negative Salden aus. Dabei sei dies ein wesentlicher Bestandteil des sogenannten modernen Cashmanagements. Ein modernes Cashmanagement bedürfe eben auch der Möglichkeit, kurzfristig in einen negativen Bestand hineinlaufen zu können.

Auch Ulrich Steinbach (Bündnis 90/Die Grünen) sah den Gesetzentwurf kritisch. Die vorgeschlagene Änderung der Landeshaushaltsordnung biete keine Lösung, sondern stifte bestenfalls Verwirrung. Die rot-grüne Koalition habe nach der Prüfung durch den Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2009 eine gesetzliche Grundlage für den Liquiditätspool im Haushaltsgesetz 2012/2013 geschaffen. Die Landesregierung habe mit einer Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Liquiditätspools eine entsprechende Weiterführung erarbeitet. Diese Vorlage regle die Entnahme und Vergabe von Krediten aus dem Liquiditätspool, eine missbräuchliche Verwendung sei ausgeschlossen, versicherte Steinbach. Die konkreten Vorschläge der CDU würden das Instrument eines Cashmanagements jedoch unbrauchbar machen. Ohne die Möglichkeit negativer Salden könne man nicht mehr auf den kurzfristigen Bedarf an Betriebsmitteln reagieren. Das sei aber genau der Grund für die Einrichtung eines Liquiditätspools.

Finanzminister Dr. Carsten Kühl (SPD) stimmte dem bei. "Der Liquiditätspool schafft nach der Lesart des Gesetzentwurfs der CDU nicht Liquidität, sondern Illiquidität. Sie legen ein Gesetz vor, das niemals angewendet würde, selbst wenn es verabschiedet würde", warf Kühl der CDU vor. Wenn man ein Gesetz zu einem Liquiditätspool einbringe, müsse dieses Gesetz in der Lage sein, denjenigen, die einen Liquiditätsbedarf haben, Liquidität zu verschaffen. Wenn dieses Gesetz aber zu Illiquidität führe, sei es überflüssig und unnütz.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 31/2013, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. September 2013