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RHEINLAND-PFALZ/2803: Änderung des Schulgesetzes (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 15/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 13. Mai 2013

Änderung des Schulgesetzes



In erster Beratung wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Schulgesetzes diskutiert. Gegenstand der Gesetzänderung war unter anderem die finanzielle Förderung der Beförderung von Schülern zu ihren Schulen und die Möglichkeit der Beteiligung von Eltern in den Schulgremien, auch wenn diese nicht in den jeweiligen Orten wohnhaft sind. Der Antrag wurde von allen Fraktionen grundsätzlich befürwortet und zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen.

Eine Änderung des Schulgesetzes sei dringend erforderlich, so Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD). Es müssten im Bereich der Schülerbeförderung wichtige Änderung durchgeführt und das Gesetz entsprechend angepasst werden. Bei Gymnasien habe dabei die gleiche Regelung umgesetzt zu werden wie bei Realschulen Plus. Die Befürchtung der kommunalen Spitzenverbände, die Änderung der Beförderungsrichtlinien belaste die öffentlichen Finanzen enorm, teilte Ahnen nicht. Es müsse gewährleistet werden, dass alle Kinder unabhängig vom jeweiligen Status die angemessenen Schulen besuchen können, machte Ahnen deutlich. Durch die Änderung könne man Kindern nun in deren Interesse ein besseres Schulangebot bieten.

Auch Martin Brandl (CDU) signalisierte grundsätzliche Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Die Änderung der Mitwirkungsmöglichkeiten von wohnortfremden Eltern im Schulträgerausschuss sei von Seiten der CDU zu begrüßen und bereits lange überfällig. Die Änderung der Schülerbeförderung führe allerdings unweigerlich zu weniger Finanzmitteln für die Unterrichtsversorgung, der man Brandl zufolge eher mehr Gelder beimessen müsste. Die angesetzten 30 Millionen Euro an Mehrkosten würden Brandl zufolge ausreichen, um die Hälfte der Kosten zu decken, die für eine hundertprozentige Unterrichtsversorgung notwendig seien. Die Kostenfreiheit für alle falle deshalb zu Lasten der Unterrichtsversorgung aus, dies müsse deutlich gemacht werden. Es habe sich in der Praxis gezeigt, dass die Regelung dazu führe, dass außerdem Eltern ihre Kinder eher in weiter entfernte Schulen schicken würden, da sie dann nicht für deren Beförderung aufzukommen hätten, was nicht Sinn des Gesetzes sei. Man müsse deshalb weiter darüber diskutieren, schloss Brandl seine Rede.

Bettina Brück (SPD) erkannte bei der Sichtweise von Union und Regierungsfraktionen einen Unterschied im Grundsatz. Die SPD stehe für Bildung unabhängig vom Einkommen. Eltern schauten des Weiteren primär nach der besten Bildungsversorgung ihrer Kinder und nicht nach Einsparmöglichkeiten bei der Schülerbeförderung. Auch Brück sprach sich für die Änderung der Regelung im Bereich der Schulträgerausschüsse aus. Dies sei nur folgerichtig und führe zu mehr Teilhabe.

Ruth Ratter (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich verärgert darüber, dass die Union für geringfügige Änderungswünsche ein "großes Fass" aufgemacht habe. Es gehe lediglich um die Einheitlichkeit der Regelung des Schulgetzes. Besonders wichtig sei unter anderem das Recht auf Schulbesuch von Kindern ohne Aufenthaltsrecht. Dies sei unter Maßgabe der Menschenrechte notwendig und richtig. Die Residenzpflicht im Bereich der Schulträgerausschüsse sei außerdem antiquiert und die Änderung damit notwendig.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 15/2013, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2013