Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

RHEINLAND-PFALZ/2776: "Beihilferechtlich konform?" (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 07/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 11. März 2013

"Beihilferechtlich konform?"



Er habe große Sorgen angesichts der Darstellung der SPD, erklärte Dr. Adolf Weiland (CDU). Auf der einen Seite habe man den öffentlichen Dienst Sonderopfer leisten lassen und sich gleichzeitig weiter verschuldet. Die Landesregierung habe es trotz höchster Steuereinnahmen nicht geschafft, die Verschuldung einzugrenzen, sondern diese noch ausgeweitet, so Weiland weiter. Sie sei somit mit ihrer Konversionspolitik gescheitert, indem sie diese immer wieder als Zusatzbelastung des Haushaltes aufgegriffen und mit ihr weitere Neuverschuldung gerechtfertigt habe. Im Falle des Darlehens für den Flughafen Frankfurt-Hahn zeigte sich Weiland besorgt, ob die Beihilfe überhaupt gesetzlich umsetzbar sei. Er forderte die Landesregierung auf, eindeutig Stellung zu nehmen, ob "dieser Nachtragshaushalt beihilferechtlich konform" sei oder nicht.

Für Günther Ramsauer (SPD) war klar, die CDU habe nie die Absicht gehabt, einem Nachtragshaushalt zuzustimmen. Dabei gehe es maßgeblich um die Lebenschancen der Menschen. Des Weiteren handele es sich bezüglich der EU-Richtlinien nicht um ein Einzelproblem der Flughafens Frankfurt-Hahn, dies sei der Normalfall. Die Kinderbetreuung betreffend müsse man die Kommunen als freie Träger unterstützen und entlasten. Es gelte die schon jetzt umgesetzte Betreuungsquote von 35 auf 39 Prozent auszuweiten. Auch den Universitäten müsse finanziell unter die Arme gegriffen werden. Dies geschehe mit dem Sondervermögen Wissenschaft und Studium.

Ulrich Steinbach (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, die Landesregierung und die Regierungsfraktionen übernähmen die Verantwortung für erforderliche Investitionen. Dabei würden die Verfassungsgrenzen selbstverständlich eingehalten. Den Vorwurf, die Mehrkosten seien schon länger voraussehbar gewesen, wies Steinbach zurück. Es handele sich um unvorhergesehene finanzielle Belastungen, die nun einer nachträglichen Anpassung des Haushaltes bedürfen. Dies sei kein Grund zur Freude, aber erforderlich. Rheinland-Pfalz bewege sich dennoch im Rahmen der gesetzlichen Verschuldungsgrenze und lege den härtesten Umgang mit Neuverschuldung aller Bundesländer an den Tag. Steinbach erklärte, es sei in dieser Situation die bessere Entscheidung, die Politik des "vorsichtigen Kaufmanns" der Vermeidung einer zusätzlichen Nettokreditaufnahme aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage und dem damit verbundenen Risiko vorzuziehen.

Die Ministerpräsidentin scheue sich, die Rechtskonformität des Nachtragshaushaltes zu erklären, befand Gerd Schreiner (CDU). Ein solcher Nachtrag sei auf den vordringlichen Bedarf zu beschränken. Es werde außerdem nicht deutlich, mit welchen Beträgen explizit zu rechnen sei, so Schreiner. Eine Gegenfinanzierung dieser Mehrkosten könne aber nicht im Rahmen des nächsten Jahres erfolgen, zeigte sich Schreiner überzeugt.

Zu Haushaltsfragen gebe stets der Finanzminister Stellungnahme ab, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Es handele sich bei den direkten Zahlungen an den Flughafen Frankfurt-Hahn um einen Betrag von 80 Millionen Euro. Der CDU entgegnete Dreyer, diese stelle unmöglich umsetzbare Erwartungen an die Regierung und arbeite somit nicht konstruktiv. Es habe keine lange Vorlaufzeit bei der Entscheidung für den Nachtragshaushalt gegeben, man habe seit Januar alle Optionen geprüft und sich dann für diesen Weg entschieden. Der Hahn brauche eine Perspektive, so Dreyer weiter. Bei der Suche danach werde selbstverständlich die Schuldenbremse eingehalten und nicht aufgelockert. Man werde außerdem so viel wie möglich an anderer Stelle zusätzlich einsparen.
LAD/RAU
Fortsetzung nächste Woche

*

Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 07/2013, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
Redaktion: Walter Schumacher (verantwortlich)
Redaktionsanschrift:
Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz
Telefon: 06131/16 46 88, Fax: 06131/16 46 91,
E-Mail: staatszeitung@stk.rlp.de
Internet: www.stz.stk.rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2013