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RHEINLAND-PFALZ/2747: Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 01/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 21. Januar 2013

Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals



Einen von allen 16 Ländern angenommenen Staatsvertrag zum rechtlichen Rahmen von Zwangsvollstreckungen setzte ein Gesetzentwurf der Landesregierung in rheinland-pfälzisches Recht um. Zwischen den Fraktionen gab es keine Streitpunkte um diesen in zweiter Beratung behandelten und letztlich einstimmig angenommenen Entwurf zur Schaffung eines "Vollstreckungsportals".

Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung werde ab 2013 erhebliche Verbesserungen für Gläubigerinnen und Gläubiger bringen, erläuterte Heiko Sippel (SPD) den Zweck der Gesetzesinitiative. Die Möglichkeit der Informationsbeschaffung für Gläubiger könne bereits vor dem ersten Pfändungsversuch erfolgen. Schuldner- und Vermögensverzeichnisse werden von zentralen Vollstreckungsgerichten der Länder in elektronischer Form geführt und im bundesweiten Vollstreckungsportal zu einer länderübergreifenden Auskunftsdatei zusammengeführt. "Es ist sehr erfreulich, dass sich alle 16 Bundesländer diesem Staatsvertrag angeschlossen haben", sagte Sippel. Der Föderalismus funktioniere auch auf diesem zwar bürokratischen, aber dennoch wirtschaftlich sehr wichtigen Feld. Mit der Konzentration der Aufgaben in Rheinland-Pfalz auf das zentrale Vollstreckungsgericht in Kaiserslautern und der Zusammenführung der Daten auf einem bundesweiten Portal würden die Verwaltungsdienstleistung und der Service der Justiz weiter verbessert.

Eine wirklich gute Neuerung und Verbesserung ist es für Christian Baldauf (CDU), dass man jetzt auch die Möglichkeit habe, Informationen über potenzielle Schuldner schon im Vorfeld zu erhalten, "bevor es überhaupt zu einem Verfahren kommt". Das könne erhebliche Kosten sparen und senke das Risiko desjenigen, der sein Geld eintreiben möchte, dass er erst einen teuren Prozess führe "und hinterher dann doch nichts umsetzen kann". Dass hier eine Fortentwicklung im elektronischen Rechtsverkehr erfolge, mache Sinn und sei richtig. Auch die Gebührenfreiheit bei der Selbstauskunft teile die CDU. Dies sei insgesamt "eine effiziente Fortentwicklung", zumal man sich die Frage stellen müsse, ob es wirklich noch angemessen und üblich ist, dass man diese Dinge bisher nur auf Landesebene betrieben und nicht schon viel früher über eine bundeseinheitliche Regelung nachgedacht hat.

Schuldner, gegen die vollstreckbare Geldforderungen bestehen, werden in das Schuldnerverzeichnis aufgenommen, wenn sie diese Forderungen nicht begleichen können und eine eidesstattliche Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben haben, erläuterte Katharina Raue (Bündnis 90/Die Grünen) die bisherige Situation. Die Schuldnerverzeichnisse werden beim zuständigen Amtsgericht am Wohnort des Schuldners geführt, Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis mussten bisher deshalb am Wohnort des Schuldners erfragt werden. "Bei Schuldnern, die mehrfach umgezogen sind, wird das schwierig", sagte Raue. Diese Schwierigkeiten treffe Gläubiger wie Schuldner gleichermaßen. "Wenn Schuldner wissen wollten, welche Daten über sie gespeichert sind, mussten sie bisher bei allen Amtsgerichten anfragen, in deren Bezirk sie bislang wohnhaft waren". Dies sei je nach Rechtslage in dem jeweiligen Bundesland, kostenpflichtig gewesen. Die Zentralisierung erleichtere die Auskunftsrechte der Schuldnerinnen und Schuldner und erspare diesen Kosten.

Wenn die Paragraphensammlung, auf die sich das Gesetz beziehe, so kompliziert sei, "dann freut es das Herz, wenn alle Fraktionen des Landtages Zustimmung signalisieren", sagte Justizminister Jochen Hartloff (SPD). Die Regelung sei gut, "weil sie Fortschritt bringt". Das Vollstreckungsportal startete am 1. Januar und stehe unter der Federführung von Nordrhein-Westfalen. Es sei mit einem Zeitrahmen von drei bis fünf Jahren zu rechnen, bis alles komplett auf dieses Portal umgestellt sei. Wollte man dies von heute auf morgen bewältigen, "wäre das mit einem sehr großen Aufwand verbunden", betonte Hartloff. Das sei nicht vertretbar. Er sei guter Hoffnung, dass die Expertinnen und Experten, die noch an den Details und Feinheiten der Computerprogramme arbeiten, dies entsprechend bis zum Start des Portals hinbekommen werden. "Bei großen Umstellungen dieser Art bitte ich um Verständnis, dass es am Anfang an der einen oder andere Stelle noch haken kann", sagte der Minister.

Fortsetzung nächste Ausgabe
LAD/STE/RR

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 01/2013, Seite 4
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2013