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RHEINLAND-PFALZ/2665: "Wassercent" mit Zweckbindung (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 16/2012 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 14. Mai 2012

"Wassercent" mit Zweckbindung



Der Landtag verwies den Gesetzentwurf der Landesregierung über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern einstimmig in die entsprechenden Ausschüsse. Die CDU-Fraktion warf der Regierungskoalition vor, die Bürger mit Abgaben zu belasten. SPD und Grüne wiesen die Kritik zurück.

Wasser sei eine natürliche Ressource "die der Allgemeinheit zusteht", begründete Umweltministerin Ulrike Höfken (Bündnis 90/Die Grünen) den Gesetzesentwurf. Wer es benutze, müsse über den "Wassercent" auch etwas an die Allgemeinheit zurück geben. Zu diesem Thema gebe es auch eine europäische Rahmenrichtlinie. Auch aus finanziellen Gründen greife man zum Instrument eines Wasserentnahmeentgeltes. Dies habe auch Auswirkungen auf die Qualität des Wassers. Man habe viele Gespräche mit betroffenen Verbänden geführt und "vielfältige Anregungen" erhalten, so die Ministerin Nun sei eine "tragfähige Grundlage" geschaffen. Die Entgeltsätze differenzierten zwischen Grundwasser und oberflächigem Wasser, erläuterte Höfken. Ersteres sei zweieinhalb Mal so teuer wie Letzteres, damit entfalte sich auch eine ökologische Lenkungswirkung. Gleichzeitig müsse die Nutzung des Wassers auch auf dem Land auch bezahlbar bleiben. Es handele es sich insgesamt um rund drei Euro pro Person und Jahr.

Die Landesregierung führe eine "Wassersteuer" ein, erklärte Arnold Schmitt (CDU). Es habe gedauert bis der Gesetzentwurf vorliege, die Folgen des Gesetzes blieben aber weiterhin offen. In den letzten Jahren sei viel im Bereich des Gewässerschutzes getan worden. Trotzdem wolle die Landesregierung die Bürger "zusätzlich zur Kasse bitten" und zwar für ein Grundnahrungsmittel. Dies habe beispielsweise Auswirkungen für die Winzer im Land, so der Abgeordnete. Die Belastung sei "nur für die Großindustrie" gesunken, kleinere Betriebe und der Bürger würden belastet. Die Gemeinden würden gezwungen, höhere Abgaben von den Bürgern zu nehmen, kritisierte Schmitt. Dies könne keine Antwort auf "eine verfehlte Haushaltspolitik" sein.

Man stehe dazu, dass mit diesem Entwurf ein "Wassercent" eingeführt werde, unterstrich Marcel Hürter (SPD). Abgaben seien notwendig um die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand zu erhalten. Die Regelung gebe es auch in zwölf anderen Bundesländern, so der Abgeordnete, jedoch seien die Abgaben in diesen teilweise höher. Sie führe zu einer doppelten Rendite, nämlich mittels zusätzlicher Einnahmen im Haushalt und einer ökologischen Lenkungswirkung. Die Betroffenheit bezeichnete Hürter als angemessen und verkraftbar. Die Einnahmen kämen den Betroffenen wieder zugute. Der Abgeordnete widersprach seinem Vorredner, es komme auf die Abgabe keine Mehrwertsteuer hinzu. Die Betroffenen würden die Lösung als "sinnvoll" ansehen, auch die Gestaltung des Gesetzesentwurfs habe Anklang gefunden.

Der Wasserrahmenrichtlinie zufolge bestehe "sogar die Pflicht" mit einem Wassercent die gewerbliche Nutzung von Wasser zu besteuern, erklärte Andreas Hartenfels (Bündnis 90/Die Grünen). Der Abgeordnete wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf die Möglichkeit einer Verrechnung mit Wasserschutzmaßnahmen vorsehe. Das Entgelt solle nach der gesetzlichen Zweckbindung "für den Schutz und die Sicherung der Umweltressource Wasser verwendet werden", so der Abgeordnete. Den Kommunen kämen dadurch jährlich ein Großteil der etwa 20 Millionen Euro Einnahmen zugute, die Belastungen für die Bürger seien hingegen eher gering und lägen bei drei Euro pro Einwohner und Jahr. Hartenfels betonte, bei der Erstellung des Entwurfes sei es auch um die intensive Einbindung von Betroffenen gegangen. Die Einführung des Entgeltes sei "überfällig".

Es gebe keinen Grund, diese Steuer einzuführen, vor allem angesichts der Anzahl von mittelständischen Unternehmen im Land, kritisierte Christian Baldauf (CDU). Auch die europäische Richtlinie habe nichts mit dieser Abgabe zu tun. Er warf der Ministerin vor, die Ergebnisse des Umweltschutzes sonst "über den grünen Klee" zu loben. Die SPD habe die Steuer vorher nicht eingeführt, verantwortlich für den Gesetzentwurf seien allein die Grünen.

Die Aussagen seines Vorredners seien widersprüchlich, monierte Ulrich Steinbach (Bündnis 90/Die Grünen). Die Belastungen für die Unternehmen seien "durchaus vertretbar". Der Wassercent habe eine schützende Funktion für "unsere wichtige Ressource". Außerdem gebe es einen fiskalischen Effekt. Die Maßnahme sei zielgerichtet und gerechtfertigt. In Gesprächen mit den Unternehmen sei die Akzeptanz der Abgabe deutlich geworden. Gleichzeitig sei klar, dass man keinen unnötigen Verwaltungsaufwand entstehen lassen wollen, deshalb würden Bagatellfälle ausgenommen, so Steinbach.

LAD/STE/SCM/SAW
Fortsetzung nächste Ausgabe

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 16/2012, Seite 3+4
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juni 2012