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MECKLENBURG-VORPOMMERN/3359: Sicherheitsbehörden dürfen Öffentlichkeit in Sachen Nordkreuz nicht nur häppchenweise aufklären (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom 7. Juli 2019

Sicherheitsbehörden dürfen Öffentlichkeit in Sachen Nordkreuz nicht nur häppchenweise aufklären

SPD-Fraktionschef Thomas Krüger über aktuelle Erkenntnisse zur Dimension der Nordkreuz-Todeslisten


"Die jüngsten Meldungen des Redaktionsnetzwerkes Deutschland (RND) über eine Zahl von fast 25.000 Personen, die mit Name und Adresse auf sogenannten Todeslisten der rechtsextremistischen Gruppe "Nordkreuz" verzeichnet sind, und die Existenz von möglichen Ablegern der Gruppe im Westen und im Süden Deutschlands, sind außerordentlich beunruhigend. Unabhängig davon wie realistisch die Gefahr sein sollte, die von diesen Gruppen ausgeht, erwarte ich, dass die Öffentlichkeit aus eigener Initiative und nicht erst nach bereits erfolgter Aufdeckung durch Journalisten über mögliche Gefahrenpotenziale aufgeklärt wird. Gerade angesichts der fatalen Fehleinschätzungen bei der Aufklärung der NSU-Morde können wir es uns nicht leisten, rechtsextremistische Aktivitäten zu verharmlosen oder wichtige Informationen zurückzuhalten."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
E-Mail: info@spd-fraktion-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2019

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