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HAMBURG/4843: Polizeigesetz - Weitere Einschränkung der Grundrechte (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft vom 14. August 2019

Polizeigesetz: Weitere Einschränkung der Grundrechte


Ein Thema der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft ist der Gesetzentwurf für ein neues Polizeigesetz. Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, kritisierte in der Debatte: "Im Gesetz gibt zwar einige Verbesserungen. Diese gehen aber nicht auf die Initiative der Innenbehörde zurück, sondern sind Folge aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum BKA-Gesetz und der Übertragung der EU-Datenschutzrichtlinie für Justiz und Polizei. Alle anderen neuen Regelungen schränken die Grund- und Bürgerrechte weiter ein."

Als positive Änderungen nannte Schneider die Einführung des Richtervorbehalts bei der Observation, die Konkretisierung des Datenschutzes und die Erweiterung der Berichtspflichten an die Bürgerschaft. Ein Beispiel für Eingriffe in die Grundrechte sei die im Gesetz vorgesehene präventive permanente Aufenthaltsüberwachung durch eine Fußfessel: "Die Eingriffsvoraussetzungen sind sehr niedrig und der Nutzen ist gering, denn die Fußfessel kann Straftaten nicht verhindern", so Schneider. "Dabei kann die Fußfessel nicht erst bei islamistischen Gefährdern oder gewalttätigen Ehemännern eingesetzt werden, sondern im Prinzip bereits, wenn die Gefahr einer einfachen Körperverletzung besteht."

Schneider kritisierte zudem, dass der Senat sich mit dem neuen Polizeigesetz gegen Kritik an Grundrechtsverstößen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel immun machen wolle: "Nachdem der Datenschutzbeauftragte die Löschung der biometrischen Datenbank zum Gesichtsabgleich im Zuge der G20-Ermittlungen verfügt hatte, kommt jetzt von der Innenbehörde die Retourkutsche. Sie will die Anordnungsbefugnis des Datenschutzbeauftragten einfach aus dem Gesetz streichen und so einer kritischen Kontrollinstanz die Zähne ziehen."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Pressemitteilung vom 14. August 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2019

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