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HAMBURG/4091: Verurteilung des kurdischen Politikers Zeki Eroğlu ist Signal in die falsche Richtung (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 21. Juli 2017

Verurteilung des kurdischen Politikers Zeki Eroğlu ist Signal in die falsche Richtung


Das Oberlandesgericht Hamburg hat heute den kurdischen Politiker Zeki Eroğlu wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß §129b zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, dass er sich als Gebietsverantwortlicher und Sektorleiter als Funktionär der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) betätigt habe. Die Bundesanwaltschaft (BAW) hatte eine Haftstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten, die Verteidigung und Zeki Eroğlu hatten Freispruch gefordert.

"Die erneute Verurteilung eines kurdischen Politikers durch das OLG Hamburg ist in Anbetracht der Situation in der Türkei ein Signal in die falsche Richtung. Es ist notwendig, dass die Bundesregierung endlich ihre 2011 erteilte Verfolgungsermächtigung gemäß §129b zurücknimmt, denn durch sie wird Außenpolitik mittels Strafrecht gemacht", erklärt Martin Dolzer, justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.

In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Sakuth, es sei erwiesen, dass in der Türkei systematisch gefoltert werde, dass die Rechte der Kurden kontinuierlich verletzt würden und dass es zu extralegalen Hinrichtungen komme. Die Justiz handle nicht unabhängig und fair, staatliche Täter blieben straflos. Ganze Dörfer seien bereits zerstört worden, nur weil der Verdacht bestanden habe, dass sich dort PKK-Kämpfer aufhielten, Menschen seien nur wegen ihrer regierungskritischen Einstellung als Terroristen inhaftiert und verurteilt worden, so Sakuth. Zudem habe die PKK in Syrien Menschenleben gerettet.

"Vor dem Hintergrund dieser Einsicht des OLG wäre der richtige Weg, den Kurd_innen aufgrund der jahrzehntelangen Menschenrechtsverletzungen und der Kriegsverbrechen in den kurdischen Provinzen der Türkei ein Widerstandsrecht gemäß Art. 20 Abs. 4 GG zuzugestehen. Zudem fordert DIE LINKE seit langem die Aufhebung des PKK-Verbots. Durch diese Schritte würde ein positives Signal für eine Demokratisierung des Mittleren Ostens gesetzt", so Dolzer weiter.

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 21. Juli 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juli 2017

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