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HAMBURG/3605: Ob "Gefahrengebiete" oder "Gefahrenorte" - Grundrechtseingriffe aus dem Gesetz streichen (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 3. Mai 2016

Ob "Gefahrengebiete" oder "Gefahrenorte": Grundrechtseingriffe gehören aus dem Gesetz gestrichen!


Ein Jahr ist es bereits her, dass das Oberverwaltungsgericht die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung für die Ausweisung von Gefahrengebieten festgestellt hat. Ein Jahr brauchte Rot-Grün, um daraus Konsequenzen zu ziehen: "Gefahrengebiete" sollen jetzt durch "Gefahrenorte" ersetzt werden. "Das beseitigt das Problem überhaupt nicht", kommentiert Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, am Rande der heutigen Innenausschusssitzung. "Die Kritik des Oberverwaltungsgerichts wird fast vollständig ignoriert. Nach wie vor sind die Regelungen, die Grundrechtseingriffe - zum Beispiel verdachtsunabhängige Kontrollen - betreffen, völlig unbestimmt. Nach wie vor soll sich die Polizei ihre eigene Ermächtigungsgrundlage schaffen. Ihre Kompetenzen sollen sogar noch erweitert werden." Die Befugnisse der Polizei würden derart ausgeweitet, dass an 'Gefahrenorten' nicht nur die Inaugenscheinnahme, sondern auch die Durchsuchung von mitgeführten Sachen möglich sein soll. "Die Polizei darf nicht nur in den Rucksack schauen, sondern reingreifen - ganz ohne konkreten Verdacht", kritisiert Schneider. "Wir bleiben dabei: Die Ermächtigung der Polizei, über 'Gebiete' oder 'Orte' eine Art 'kleinen Ausnahmezustand' zu verhängen, muss ganz und gar aus dem Gesetz gestrichen werden."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 3. Mai 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2016

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