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HAMBURG/2330: Interfraktionelle Initiative zur Änderung der Senatorenversorgung (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 22. Januar 2013

Interfraktionelle Initiative zur Änderung der Senatorenversorgung



Die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und LINKEN haben sich auf einen gemeinsamen Antrag zu Änderungen bei der Altersversorgung für hamburgische Senatorinnen und Senatoren verständigt (siehe Anlage). Die allgemeinen gesellschaftlichen Veränderungen bei der Altersversorgung, insbesondere die schrittweise Anhebung der Rentenaltersgrenze auf 67, haben die Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft dazu bewogen, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und ausführliche Beratungen, samt einer Expertenanhörung und einer Senatsbefragung, im Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft durchzuführen.

Ergebnis ist als Grundkonsens ein Gesetzesentwurf der vier Fraktionen, der maßvolle Korrekturen vorsieht und damit die gesellschaftlichen Entwicklungen und Verhältnisse auch bei der Versorgung der Senatsmitglieder berücksichtigt. Das Renteneintrittsalter wird, nach dem Vorbild des Bundesministergesetzes, auf 65 bis 67 Jahre angehoben und damit an die Regelungen für Beamtinnen und Beamte angepasst. Bei einer früheren Inanspruchnahme des Ruhegehaltes werden Abschläge vorgenommen. Verschärft werden zudem die Anrechnungsbestimmungen für das Übergangsgeld und das Ruhegehalt. Neu ist im Senatsgesetz insbesondere, dass nun auch beim Übergangsgeld beziehungsweise Ruhegehalt Abgeordnetenbezüge ganz beziehungsweise teilweise angerechnet werden, um Doppelalimentationen aus öffentlichen Geldern stärker als bisher zu vermeiden. Zum Inkrafttreten enthält der Gesetzentwurf die Regelung, dass die verschärften Anrechnungsbestimmungen auch für amtierende Senatsmitglieder gelten, das um zehn Jahre hinausgeschobene "Renteneintrittsalter" aus Gründen des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes erst für zukünftige Senatsmitglieder. Am Mittwoch wird der Gesetzesentwurf in der Bürgerschaft debattiert und beschlossen.

Dazu erklärt Dora Heyenn, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE: "Gerade in Zeiten, in denen das Rentenniveau in der Breite abgesenkt und das Renteneintrittsalter hochgesetzt wird und es immer mehr Menschen gibt, die von Altersarmut betroffen und bedroht sind, konnten wir nicht mehr akzeptieren, dass ehemalige Senatsmitglieder mit 55 Jahren regelhaft Ruhegehalt erhalten. Deshalb haben wir im Sommer 2011 diese Initiative begonnen. Wir freuen uns, dass eine breite Mehrheit in der Bürgerschaft nach einem längeren parlamentarischen Prozess diese Regelung an das gesetzliche Renteneintrittsalter anpassen will. Überfällig war auch, dass für ehemalige Senatsmitglieder, die wieder Bürgerschaftsabgeordnete werden, bei der Übergangsgeldregelung das Einkommen als Abgeordnete angerechnet wird, und zwar zu 100 Prozent."

SPD-Fraktionschef Andreas Dressel: "Eine Rente mit 55 für Senatoren ist in Zeiten von Rente mit 67 nicht mehr akzeptabel. Die Senatorenversorgung darf sich nicht abkoppeln von der gesellschaftlichen Realität. Deshalb ist es gut, dass wir für diese Änderung einen breiten Konsens erzielt haben. Auch die politische Leitungsebene dieser Stadt soll angesichts der Veränderungen aller Alterssicherungssysteme einen maßvollen Beitrag leisten - das ist mit dem Gesetzentwurf sichergestellt."

André Trepoll, verfassungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: "Der Antrag zur Änderung des Senatsgesetzes enthält notwendige Anpassungen für die Altersversorgung von Senatsmitgliedern, die in Bezug auf den für viele Bürgerinnen und Bürger geltende Renteneinstieg mit 67 geboten sind. Wir orientieren uns mit dem interfraktionellen Antrag an den Vorgaben für Bundesminister. Die CDU-Fraktion wird dem gemeinsamen Antrag deshalb zustimmen."

Kurt Duwe, verfassungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion: "Die getroffenen Regelungen passen die Senatorenruhegehälter an die Lebenswirklichkeit in der Gesellschaft an. So könnte für diese Regelungen mehr gesellschaftliche Akzeptanz entstehen. Mittelfristig sollte nach Auffassung der FDP-Fraktion aber grundsätzlich untersucht werden, ob eine Anlehnung an Beamtenregelungen für die Bezahlung von Senatoren noch zeitgemäß ist."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 22. Januar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2013