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BADEN-WÜRTTEMBERG/819: Vergabe externer Gutachten verstärkt per öffentlicher Ausschreibung (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 29/2013

Beschlussempfehlung im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
Landesbehörden sollen externe Gutachten künftig verstärkt per öffentlicher Ausschreibung vergeben



Stuttgart. Landesbehörden sollen Gutachten, für die eigener Sachverstand nicht zur Verfügung steht, künftig in größerem Umfang öffentlich ausschreiben als bislang. Sogenannte freihändige Vergaben (in der Regel mindestens drei Vergleichsangebote) sollen indes reduziert werden. Dieses Ersuchen an die Landesregierung enthält eine Beschlussempfehlung, die der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft nach Angaben seines Vorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Karl Klein, am Donnerstag, 21. Februar 2013, verabschiedet hat. Damit greift das Gremium ein Anliegen des Rechnungshofs auf.


Wie der Ausschussvorsitzende mitteilte, wurden von Landesbehörden im Jahr 2011 Gutachten im Gesamtwert von 9,63 Millionen Euro vergeben, ein Jahr zuvor waren dies 9,71 Millionen Euro. Enthalten sind diese Zahlen laut Klein in einer einschlägigen Mitteilung der Landesregierung vom Oktober 2012. Wie Klein ausführte, hatte der Landtag im Jahr 2010 die Landesregierung aufgefordert, künftig vollständig und realitätsgetreu aufzulisten, welche Gutachten von den Ministerien und den nachgeordneten Dienststellen in allen Aufgabenbereichen in den Jahren 2010 und 2011 vergeben wurden.

In dem jüngsten Zweijahresbericht sei unter anderem auch aufgeschlüsselt, welche Gutachten dem Informations- und Kommunikationsbereich zuzuordnen sind, welche Vergabeverfahren gewählt wurden und wie viele Vergleichsangebote im Einzelfall vorlagen, erläuterte der Ausschussvorsitzende: "Eine solch detaillierte Übersicht soll die Landesregierung nun auch für die Jahre 2013 und 2014 erstellen." Diese Forderung sei ebenfalls in der Beschlussempfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses enthalten. Einen entsprechenden Bericht erwarte der Landtag bis Ende Juli 2014. "Dem Ausschuss ist es ein Anliegen, dass die Vergabe von Gutachten transparent und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeits- und Wettbewerbsgrundsatzes erfolgt", so Klein.

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Quelle:
Pressemitteilungen 29/2013 vom 21.02.2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2013