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BADEN-WÜRTTEMBERG/774: Stellungnahme zu EU-Vorschlägen zum Vergaberecht (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 063/2012

Stellungnahme zu EU-Vorschlägen zum Vergaberecht
Landtag tritt erstmals in einen direkten Dialog mit der Europäischen Kommission

Guido Wolf: Wir brauchen einen engeren Draht zu Europa



Stuttgart. Der Landtag von Baden-Württemberg hat erstmals eine Landtagsstellungnahme direkt an die Europäische Kommission weitergeleitet. Gegenstand sind die EU-Reformvorschriften zum Vergaberecht. "Wir werden die Position unseres Landtags auch künftig auf diesem direkten Weg gegenüber der Europäischen Kommission vertreten", erklärten Landtagspräsident Guido Wolf (CDU) und der Vorsitzende des Ausschusses für Europa und Internationales Peter Hofelich (SPD) übereinstimmend. Die Europäische Kommission, der das Initiativrecht für die EU-Gesetzgebung obliegt, hatte erst vor wenigen Wochen den regionalen Parlamenten mit eigenen Gesetzgebungsbefugnissen das Angebot unterbreitet, mit ihr in einen Dialog zu treten. Dieser war bisher den nationalen Parlamenten vorbehalten.

"Baden-Württemberg ist als Region mit eigenen Gesetzgebungsbefugnissen von vielen Initiativen der EU direkt betroffen", sagte Landtagspräsident Wolf. "Insbesondere die geplanten Vorschriften zum Vergaberecht lassen erhebliche Auswirkungen auf die Kommunen im Land erwarten." Ausschussvorsitzender Hofelich ergänzte: "Der Landtag hat sich bereits in einer Stellungnahme vom 1. März 2012 mit den geplanten EU-Vorschriften eingehend und kritisch auseinandergesetzt. Diese Position bestätigte der Europaausschuss anlässlich einer Expertenanhörung am 10. Mai 2012 erneut."

Mit einem gemeinsamen Schreiben vom 29. Mai 2012 haben der Landtagspräsident und der Ausschussvorsitzende diese Stellungnahme sowie die Aussagen der Experten zum Vergaberecht der Europäischen Kommission direkt zugeleitet. Neben der Einflussnahme auf die EU-Politik über die eigene Landesregierung habe der Landtag auf diese Weise eine weitere Möglichkeit, um in eigener Sache auf europäischer Ebene sichtbar zu werden, zeigten sich Wolf und Hofelich überzeugt. Der Landtag sehe nämlich erheblichen Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Regelungen zur interkommunalen Zusammenarbeit. Außerdem lehne er den neuen "Richtlinienvorschlag Konzessionen" als nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ab.

Wolf und Hofelich führten weiter aus, dass die Beteiligung des Landtags von Baden-Württemberg in EU-Angelegenheiten über die eigene Landesregierung im Vergleich der deutschen Länder am weitreichendsten sei. Sie genieße Verfassungsrang und sei in Artikel 34 a der Landesverfassung geregelt. Ihre Konkretisierung finde sich im Gesetz zur Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union (EULG). "Das Ziel der Beteiligung des Landtags ist es, der Landesregierung für die Beratungen im Bundesrat die Position des Landtags mit auf den Weg zu geben", erklärte der Landtagspräsident.

Hintergrund

Seit mehreren Jahren gibt es einen informellen, politischen Dialog zwischen der Europäischen Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten, auch bekannt als sogenannter "Barroso-Prozess". An diesem Dialog wird sich der Landtag von Baden-Württemberg ab sofort im Wege einer Direktzuleitung der entsprechenden Landtagsbeschlüsse beteiligen.

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Quelle:
Pressemitteilungen 063/2012 vom 1.06.2012
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2012