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BADEN-WÜRTTEMBERG/1085: Flugplatz Konstanz bleibt nach Kompromiss in Betrieb (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 20/2019

Petitionsausschuss

Ausschuss erfolgreich: Flugplatz Konstanz bleibt nach Kompromiss in Betrieb


Stuttgart. Der Verkehrslandeplatz Konstanz, parallel zur Bundesstraße 33 gelegen, wird in abgespeckter Variante weiter bestehen können. Eine Petition hatte sich gegen Pläne der Stadt gewandt, die gesamte Start- und Landesbahn in Gewerbefläche umzuwandeln. Nach einem Vorort-Termin und intensiver Befassung hatte der Petitionsausschuss einen Runden Tisch angestoßen, der den Kompromiss erarbeitete, Flugpiste und Rollbahn Richtung Süden zu verschieben und die restliche Fläche zu einem Gewerbegebiet umzuwidmen. Der Petitionsausschuss des Landtags beschloss deshalb in seiner Sitzung am 14. Februar 2019 einstimmig, die Petition für erledigt zu erklären. "Aufgrund des Petitionsverfahrens haben sich alle Beteiligten an einen Tisch gesetzt und eine gute Lösung für alle gefunden", so die Ausschussvorsitzende Beate Böhlen (Grüne). "Der Fall des Konstanzer Flugplatzes ist das Paradebeispiel einer erfolgreich erledigten Petition."

Ausgangspunkt des Falles waren die Pläne der Stadt Konstanz, auf Basis einer Hochrechnung die Gewerbeflächen der Stadt auf 31 Hektar auszudehnen. Durch die topografische Begrenzung Richtung Schweiz, Bodensee und Rhein stehen wenige Flächen für solche Umwandlungen zur Verfügung. Die Stadt sah deshalb vor, den1055 Meter mal 60 Meter messenden Grasstreifen des Verkehrslandesplatzes umzuwidmen. Dagegen hatte sich die Petition vom Juli 2015 gewandt u.a. mit dem Verweis auf die Nutzung für wissenschaftlichen Drohnenflug.

Das Regierungspräsidium Stuttgart als koordinierende Mittelbehörde des Landesverkehrsministeriums, die Stadt Konstanz und Vertreter des Landeplatzes einigten sich auf den Kompromiss, Flugpiste und Rollbahn auf 995 Meter Länge und 40 Meter Breite zu verschmälern und den frei werdenden Geländestreifen nach Süden Richtung Bahnhaltepunkt Konstanz-Wollmatingen für gewerbliche Nutzung vorzusehen. Der Gemeinderat hat dem Vorschlag zugestimmt, das Änderungsverfahren läuft. Flugsicherung und Flugplatzbetreiber bereits gaben grünes Licht. "Der Petitionsausschuss begrüßt diesen Kompromiss, der die maximal mögliche Gewerbeflächenentwicklung bei gleichzeitigem Erhalt der Flugbetriebs vorsieht", so die Vorsitzende Böhlen.

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Quelle:
Pressemitteilungen 20/2019 - 14.02.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2019

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