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BADEN-WÜRTTEMBERG/1080: Sozialausschuss fordert Landesregierung auf, Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen zu erfüllen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 15/2019

In seiner Sitzung am 7. Februar:

Sozialausschuss fordert Landesregierung auf, Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen zu erfüllen


Stuttgart. In seiner Sitzung am Donnerstag, 7. Februar, hat der Ausschuss für Soziales und Integration die Landesregierung aufgefordert, ihre Anstrengungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung zu verstärken und künftig die Quoten zu erfüllen. Dies teilte der Ausschussvorsitzende Rainer Hinderer (SPD) mit. Anlass war eine Mitteilung der Landesregierung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung in den Jahren 2015 bis 2017.

Der Ausschussvorsitzende erläuterte, dass die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung in den Jahren 2015 bis 2017 stetig gesunken sei. So hätten 2015 noch 4,98 Prozent der Beschäftigten einen Schwerbehindertenausweis gehabt, 2017 seien es im Jahresdurchschnitt nur noch 4,62 Prozent gewesen. Die Pflichtbeschäftigungsquote läge jedoch bei fünf Prozent. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, sowie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hätten im Jahr 2017 die Quote deutlich nicht erfüllt. Auch die Beträge der Aufträge, die an Werkstätten für Menschen mit Behinderung vergeben wurden, seien von 2015 bis 2017 rückläufig gewesen.

Hinderer zufolge wurde eine ministeriumsübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit den Ursachen und möglichen Maßnahmen, die durchschnittliche Beschäftigungsquote zu erhöhen, beschäftigt. Ein erster Bericht sei derzeit in Arbeit. "Die Berufsperspektiven junger Menschen mit Behinderung müssen generell verbessert werden, nicht nur in der Landesverwaltung", erklärte der Ausschussvorsitzende. Die Landesverwaltung habe jedoch gegenüber anderen Arbeitgebern eine Vorbildfunktion. Der Ausschuss für Soziales und Integration forderte die Landesregierung daher dazu auf, ihre Anstrengungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung zu verstärken und die Quote künftig zu erfüllen.

Die Fraktionen von Grünen und CDU stellten den Antrag, bis zum 31. Mai 2019 über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu berichten und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote vorzustellen und künftig Stellungnahmen der Ministerien einzufordern, sollten die Pflichtbeschäftigungsquoten nicht erfüllt werden. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Ein weiterer Antrag der SPD-Fraktion, der darüber hinaus unter anderem vorsah, an Schulen und Ausbildungsstätten für Jugendliche mit Behinderung für Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landesverwaltung zu werben, wurde mehrheitlich abgelehnt.

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Quelle:
Pressemitteilungen 15/2019 - 07.02.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2019

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