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BADEN-WÜRTTEMBERG/1079: Wirtschaftsausschuss debattiert über Arbeitszeiten von Beschäftigten (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 13/2019

Im öffentlichen Teil der Sitzung am 6. Februar:

Wirtschaftsausschuss debattiert über Arbeitszeiten von Beschäftigten und den Meisterbonus


Stuttgart. Plant die Landesregierung, dass Beschäftigte in Baden-Württemberg generell länger arbeiten sollen? Auf diese These stützte sich ein Antrag der SPD-Fraktion, den der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in seiner Sitzung am Mittwoch, 6. Februar 2019, diskutiert hat. Dies teilte der Ausschussvorsitzende Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP) mit.

Dem Antrag der SPD-Fraktion zufolge gebe es die Überlegung der Landesregierung, über eine Bundesratsinitiative auf eine Verlängerung der Tageshöchstarbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden für alle Beschäftigten zu drängen. Wie der Ausschussvorsitzende erklärte, habe das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Vorschläge erarbeitet, wie das Arbeitszeitgesetz modernisiert und mehr Flexibilität für Beschäftigte und Betriebe ermöglicht werden könne. Laut Dr. Schweickert hat das Ministerium dabei betont, dass es eben nur um diese Flexibilisierung der Arbeitszeit gehe und nicht um eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit. Eine Abstimmung innerhalb der Landesregierung und der grün-schwarzen Koalitionsfraktionen über diese Vorschläge sei jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Auffassungen und die zu ihrer Begründung angeführten Argumente der Gewerkschaften habe das Ministerium in seine Erwägungen miteinbezogen und berücksichtigt.

Der Antrag der SPD-Fraktion, der die Landesregierung aufforderte, diese Pläne zur Arbeitshöchstzeit nicht weiter zu verfolgen, wurde mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Dabei wurde von den ablehnenden Fraktionen bei der Begründung betont, dass die Formulierung des Beschlussteils eine generelle Verlängerung der Regelarbeitszeit impliziert, die jedoch in keiner Diskussion, weder auf Bundes- noch auf Landesebene, in Rede steht.

Darüber hinaus beriet der Ausschuss über einen Antrag der FDP/DVP-Fraktion zur möglichen Förderung des Meisterabschlusses in Baden-Württemberg mit einer Prämie von 1.000 Euro. Wie der Ausschussvorsitzende mitteilte, bestehe in vielen Bundesländern die Möglichkeit, bis zu 4.000 Euro als Bonus für die Erlangung des Meistergrades zu erhalten. "Ein solcher Meisterbonus kann zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung beitragen und somit dem zunehmenden Fachkräftemangel in vielen Bereichen entgegenwirken", so Dr. Schweickert. Jedoch hänge nach Einschätzung der Landesregierung die Frage, ob ein junger Mensch eine Meister-Fortbildung absolviere, nicht entscheidend davon ab, ob er nach bestandener Abschlussprüfung eine Prämie erhalte oder nicht. So sei für gut ausgebildete Handwerker der Weg in eine Meister-Fortbildung bereits mit der jetzigen Förderung durch das Aufstiegs-Bafög attraktiv.

Laut Dr. Schweickert hat sich im baden-württembergischen Handwerk die Zahl der bestandenen Meisterprüfungen geändert; klar rückläufig sei sie insbesondere im Bereich "Gesundheit und Körperpflege" beispielsweise im Frisörhandwerk. Andere Bereiche wie Elektro und Metall verzeichneten leichte Zuwächse. Im Hinblick auf die gute Ertragslage schätze das Ministerium die Gefahr, dass Fachkräfte wegen einer fehlenden Prämie für bestandene Meisterprüfungen in andere Bundesländer abwanderten, als nur gering ein. Um Fachkräfteengpässen entgegenzuwirken, halte es die Landesregierung jedoch für sinnvoll, die Zahl der Meister-Fortbildungen zu steigern.

Die Fraktionen Grüne und CDU stellten dazu einen Änderungsantrag, generell zu prüfen, wie man die Meisterausbildung noch attraktiver gestalten kann. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen. Der ursprüngliche Antrag der FDP/DVP-Fraktion sowie ein weiterer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der den Prüfauftrag der Regierungsfraktionen um ein Datum ergänzt, dem Ausschuss bis zum 30. April 2019 einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten, wurde jedoch ebenfalls von den Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt.

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Quelle:
Pressemitteilungen 13/2019 - 06.02.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2019

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