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BADEN-WÜRTTEMBERG/1066: Rechtlich nichts gegen 1000-Kühe-Stall einzuwenden (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 139/2018

Petitionsausschuss des Landtags

Rechtlich nichts gegen 1000-Kühe-Stall einzuwenden -
Nachbesserungen aus Gutachten


Stuttgart - Mehrere Landwirte im Kreis Sigmaringen planen einen 1000-Kühe-Stall. Der Petitionsausschuss des Landtages befasste sich am Donnerstag, 13. Dezember 2018, mit der Petition einer Bürgerinitiative, die sich dagegen wendet. Das Gremium beschloss nach Beratung, Ortsterminen und der Erstellung zweier Gutachten das Material zu dieser Petition an die zuständigen Ministerien zu überweisen - verbunden mit einer Berichtspflicht. "Alle Mitglieder des Ausschusses haben sich intensiv mit diesem Fall befasst. Die rechtliche Prüfung gab keinen Anhaltspunkt für fehlerhafte Genehmigung. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass sich die antragstellenden Landwirte an alle Auflagen halten", berichteten die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Beate Böhlen (Grüne) und der stellvertretende Vorsitzende Norbert Beck (CDU). Der Petition habe deshalb nicht abgeholfen werden können.

Die Pläne für den Bau eines Stalls für tausend Kühe in Ostrach (Kreis Sigmaringen) erregen seit geraumer Zeit die Gemüter. Seit Januar 2018 liegt dem Petitionsausschuss des Landtags eine Petition gegen das Vorhaben vor. Aufgrund der Komplexität des Themas hatte der Ausschuss, auf Vorschlag des Berichterstatters Reinhold Pix (GRÜNE), bereits im Juni vollständige Akteneinsicht beantragt und zwei Sachverständige mit deren Sichtung beauftragt. Die Gutachten der Sachverständigen liegen dem Ausschuss inzwischen vor, außerdem waren beide Experten zur heutigen Sitzung geladen.

"Beide Gutachten kommen zu dem Schluss, dass der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens grundsätzlich keine rechtlichen Mängel im Wege stehen", so die Ausschussvorsitzende Böhlen. Die Sachverständigen hatten geprüft, ob im Laufe des Genehmigungsverfahrens und bei der Aufstellung des Bebauungsplanes alle tierschutz, umwelt-, natur-, immissions- und gewässerschutzrelevanten Bestimmungen eingehalten wurden. "Dies scheint insgesamt auch der Fall zu sein. Allerdings wurden im Bereich Tierwohl auch einige Verbesserungsvorschläge gemacht" sagte Böhlen im Anschluss an die Sitzung. Die Ausschussmitglieder hätten die Anregungen als wertvoll empfunden. "Aufgrund der Tatsache, dass ein Genehmigungsentwurf aussteht, besteht die Möglichkeit, dass einzelne Punkte der Gutachten wie etwas größere Einstreuliegeflächen für die Rinder noch Berücksichtigung finden", so Böhlen.

Da das Bauvorhaben der kommunalen Planungshoheit unterliege und alle rechtlichen Voraussetzungen eingehalten würden, könne der Petitionsausschuss dem Ministerium bzw. den zuständigen Behörden diese Nachbesserungen freilich nur empfehlen. Dies wurde auch mit großer Mehrheit so beschlossen. Die Gutachten wurden dem federführenden Wirtschaftsministerium mit der Bitte um Berücksichtigung und Stellungnahme übergeben.

"Der Petitionsausschuss kann Verwaltungshandeln nur überprüfen und muss sich dabei an geltendes Recht halten. Auch die beiden Sachverständigen haben uns bestätigt, dass im vorliegenden Fall die Gesetze eingehalten werden. Damit kann der Petition nicht abgeholfen werden", erklärte Böhlen.

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Quelle:
Pressemitteilungen 139/2018 - 13.12.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2018

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