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BADEN-WÜRTTEMBERG/1036: Bundesratsinitiative für mehr frische Brötchen am Sonntag abgelehnt (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 108/2018

Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

Bundesratsinitiative für mehr frische Brötchen am Sonntag abgelehnt


Stuttgart. Der Wirtschaftsausschuss beschäftigte sich mit einer Ausweitung der zulässigen Produktionszeit im Bäcker- und Konditorenhandwerk an Sonntagen. "Die Sonntagsöffnung ist eine Erfolgsgeschichte: Für frische Brötchen, Brezeln und Croissants stehen die Bürgerinnen und Bürger oft lange an und kaufen Backwaren für das gemeinsame Familienfrühstück", so der Vorsitzende Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP). Aufgrund der gesetzlichen Höchstproduktionszeit von drei Stunden könnten Bäckereien jedoch kein so qualitativ hochwertiges und reichhaltiges Sortiment anbieten wie nachgefragt sei. "Unsere gesetzlichen Regelungen hinken dem wahren Leben hinterher", so Schweickert nach der Sitzung am 17. Oktober 2018.

Nach Paragraf 10 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden mit der Herstellung und dem Ausfahren von Waren beschäftigt werden. Die Lebenswelten hätten sich jedoch verändert, so Schweickert. Der Vorsitzende verwies auf eine stärkere Filialisierung und eine Produktion, die notwendigerweise oftmals aufgrund emissionsrechtlicher Vorschriften von den Verkaufsstätten getrennt sein muss. Fachleute fordern eine Ausdehnung der Produktionszeit auf fünf Stunden, die auch damit begründet wird, dass sonntags die Bäckereien mit Tankstellen sowie Verkaufsstellen an Bahnhöfen konkurrierten. Dort würden jedoch so genannte Backstationen eingesetzt. Für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Brötchen nur noch nachbräunen, würden jedoch keine solchen Produktionsbeschränkungen gelten. Dies gelte nur für Beschäftigte von Bäckereien, "für die Brötchen morgens noch Mehl waren", wie es aus Kreisen des Ausschusses hieß. Das Wirtschaftsministerium habe die "hohe Akzeptanz" der Sonntagsöffnung zwar bestätigt und teile die Argumentation der Fachbetriebe. Auch die Mitglieder des Ausschusses diskutierten das Thema intensiv und äußerten aus den Reihen fast aller Fraktionen Verständnis für die schwierige Konkurrenzsituation der Bäckereien. Der Beschlussantrag der FDP/DVP-Fraktion, eine diesbezügliche Bundesratsinitiative einzubringen, wurde jedoch von allen übrigen Fraktionen abgelehnt und damit der notwendigen Änderung einer Arbeitszeitgesetzgebung eine klare Absage erteilt. Ebenso wurde von Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut (CDU) eine Änderung der Bedarfsgewerbeordnung als Kompromiss abgelehnt, da Backwaren nicht in diese Kategorie fielen.

Des Weiteren befasste sich der Ausschuss mit der Situation der Ausbildungsberufe im Hotel- und Gaststättengewerbe. "In fast allen Bereichen ist die Lage absolut unbefriedigend", so der Vorsitzende Dr. Schweickert. Rückgänge der Ausbildungsverträge um zehn Prozent in nur fünf Jahren und häufige Abbrüche machen dringend eine durchdachte Strategie erforderlich. Der Ausschuss fordere laut Schweickert die Landesregierung auf, diese für das Tourismusland Baden-Württemberg wichtige Branche unterstützend in den Fokus zu nehmen. "Zweifel hatten die Ausschussmitglieder daran, ob es genüge, die Zukunftsfähigkeit in der derzeit erarbeiteten neuen Tourismuskonzeption Baden-Württemberg festzuschreiben, so Schweickert. "Es geht darum, Ausbildungsberufe umfassend attraktiver zu machen. Dies muss umfassend und überlegt geschehen, auch unter Einbeziehungen der betroffenen Betriebe und Auszubildenden. Es geht letztendlich um die Standortattraktivität unseres gesamten Bundeslandes", so Schweickert. Derzeit arbeiten über 130.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in über 30.000 Betrieben des Gastgewerbes in Baden-Württemberg.

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Quelle:
Pressemitteilungen 108/2018 - 18.10.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Oktober 2018

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