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BADEN-WÜRTTEMBERG/1011: Plastik nicht in den Biomüll (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 71/2018

Im Umweltausschuss: Kunststoffe im Bioabfall und Elektromobilität

Plastik nicht in den Biomüll


Stuttgart. Mit der Verbreitung und Überprüfung von Kunststoffen in häuslichem Bioabfall, einem Antrag der SPD-Fraktion, hat sich der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in seiner Sitzung am Donnerstag, 7. Juni 2018, befasst. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, Dr. Bernd Grimmer (AfD), mitgeteilt. "Das Trennverhalten der Bürgerinnen und Bürger entscheidet darüber, wie viel Plastik in der Biotonne landet. Grundsätzlich sollte kein Plastik über den Biomüll entsorgt werden", so der Vorsitzende.

Wie Dr. Grimmer ausführte, lägen keine belastbaren Daten zum durchschnittlichen Kunststoffanteil im häuslichen Bioabfall vor. Grund dafür sei, dass die Fremdstoffgehalte von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder von Betreibern von Bioabfallverwertungsanlagen in der Regel auf optischen Schätzungen beruhten. Für eine exakte Bewertung der Fremdstoffgehalte von Bioabfällen sei eine qualifizierte Sortieranalyse nötig.

Beeinflusst werde das Trennungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger insbesondere durch die Öffentlichkeitsarbeit, die Gebührenstruktur und die Organisation des Sammelsystems in den Kreisen. Grundsätzlich könne davon ausgegangen werden, dass die Fremdstoffgehalte mit zunehmender Verdichtung der Bebauungsstruktur anstiegen. Die Überprüfung des Trennverhaltens der Bürgerinnen und Bürger und somit die Kontrolle der sortenreinen Erfassung von häuslichen Bioabfällen obliege der Organisationshoheit der Kreise. Der Ausschuss habe es als wichtig erachtet, auch in Biogasanlagen regelmäßig Kontrollen durchzuführen.

Bislang sei die Entsorgung von abgelaufenen, verpackten Lebensmitteln ein Problem. Diese würden verpackt zerschreddert werden, was bedeutet, dass Plastikverpackungen in die Anlagen kämen. Hier müsse das Ziel sein, dass nur ausgepackte Lebensmittel in den Anlagen verarbeitet werden, gegebenenfalls durch Nachrüstung der Anlagen der Verwerter.

Außerdem hat sich der Umweltausschuss mit Studien und Kalkulationen über die Kosten eines Ausbaus der Verteilnetze zur flächendeckenden Ermöglichung individueller Elektromobilität, einem Antrag der FDP/DVP, befasst. "Die flächendeckende Einrichtung von Ladeinfrastruktur für Elektroautos stellt die baden-württembergischen Verteilnetze vor Herausforderungen", so der Vorsitzende. Während die Schnellladesäulen den Netzbetreibern keine Sorgen machten, würde das Laden zu Hause eher Sorgen bereiten, da man nicht vorhersagen kann, wie groß der Bedarf auf kleinerer Fläche sein werde.

Für das private Laden von E-Autos reichen Ladestationen in den Leistungsklassen von elf kW bis 22 kW. Eine Leistung von 11 kW genügt, um auch ein Elektromobil mit einem Lithium-Ionen-Akku von 90 kWh (Reichweite 560 Kilometer) über Nacht vollzuladen. Wie der Vorsitzende ausführte, sei bei dieser Anschlussgröße ein Standardzählerplatz ausreichend und der vorhandene Netzanschluss müsse nicht erweitert werden.

Schnellladeeinrichtungen in den Leistungsklassen 50 kW und 150 kW würden in der Regel im öffentlichen Bereich und bei Unternehmen vorgehalten. Dafür seien die Ortsnetze nach Auskunft des Verbands für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V. (VfEW) historisch bedingt nicht ausgelegt. In der Regel gebe es keine freien Netzkapazitäten und es müsse eine Einzelfallbetrachtung durchgeführt werden. Diese Anschlüsse seien mit hohen Kosten verbunden.

Im Ausschuss sei betont worden, dass der Ausbau der E-Mobilität zur Mobilitätsoffensive gehöre, so Dr. Grimmer. Wichtig sei, dass die Menschen darauf vertrauen könnten, wenn sie ein E-Auto kaufen, es dann auch überall laden zu können.

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Quelle:
Pressemitteilungen 71/2018 - 7.6.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2018

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