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BADEN-WÜRTTEMBERG/982: Evaluierung des Landestariftreuegesetzes in diesem Jahr (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 32/2018

Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Fraunhofer-Campus

Staatssekretärin im Wirtschaftsausschuss: Evaluierung Landestariftreuegesetz in diesem Jahr


Stuttgart - Für das Tariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) sollen in diesem Jahr die Ergebnisse der Evaluierung vorgelegt werden. Dies habe die Staatssekretärin Katrin Schütz in der auswärtigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 14. März 2018 angekündigt, berichtete der Ausschussvorsitzende Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP). "Dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz werden teilweise massive bürokratische Belastungen der hiesigen Unternehmen zugeschrieben", so Schweickert. "Der Wirtschaftsausschuss begrüßt daher, dass die Landesregierung nun zeitnah die Auswirkungen des Gesetzes bewerten will."

Staatssekretärin Schütz habe in der Antwort eines Antrags zur Evaluierung des Tariftreu- und Mindestlohngesetzes angekündigt, dass die Vergabe eines externen Evaluationsauftrags im April dieses Jahrs geschehen soll und mit einem Evaluationsergebnis zum Jahresende 2018 zu rechnen sei. Die externe Vergabe sei der Erkenntnis geschuldet, dass das Knowhow des Ministeriums dafür nicht ausreiche. Aus den Reihen der Oppositionsfraktionen gab es mehrere kritische Stimmen, die Evaluierung beginne damit zu spät. Das Gesetz selbst gebe nämlich in Paragraf 11 LTMG vor, dass die Evaluation nach einer vierjährigen Erfahrungsphase zu geschehen habe und damit Mitte des vergangenen Jahres hätte beginnen können bzw. sollen. Vor dem Hintergrund des von der Landesregierung eigentlich schon in ihrem Koalitionsvertrag identifizierten bürokratischen Aufwands für die Wirtschaft wurde dies teilweise als deutlich zu lang bewertet.

Passend zu Initiativen, die sich mit der Zukunft der Arbeit befassen, tagte der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau wie auch der Wissenschaftsausschuss in den Räumen des Fraunhofer-Instituts Stuttgart-Vaihingen (IZS). Nach einem über zweistündigen Rundgang durch verschiedene Institute brachten der Technologiebeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Prof. Dr.-Ing. Prof. e. h. Wilhelm Bauer, sowie weitere Institutsleiter der Fraunhofer-Gesellschaft den Landtagsabgeordneten mehrere Forschungsschwerpunkte näher, die mit vom Landtag Baden-Württemberg bereitgestellten Mitteln mitfinanziert werden.

So wird dort derzeit beispielsweise das Projekt Popup Labor BW - ein Teilprojekt der "Innovationswerkstatt Baden-Württemberg" - zur Unterstützung der Innovationstätigkeit Kleiner und Mittlerer Unternehmen (KMU) umgesetzt. Das Wirtschaftsministerium habe die Anfrage der FDP/DVP-Fraktion positiv beantwortet, die Popup Labore bewusst mit Beratern und Coaches, aber auch Akteuren wie Kammern oder Fördereinrichtungen aus der jeweiligen Region zu vernetzen, so der Vorsitzende Schweickert. "Übergreifend wurde es als sinnvoll erachtet, nach den beiden ersten Popup Laboren in Schwäbisch Gmünd und in der Ortenau eine detaillierte Evaluierung und die Entwicklung eines auf Dauer angelegten Modell-Labors vorzunehmen." Der Ausschuss habe das Format der Popup Labore als geeignetes Format niederschwelligen Technologietransfers für die KMU in Baden-Württemberg gelobt.

Des Weiteren haben die Ausschussmitglieder einen Antrag zur Flexibilisierung der Arbeitszeit sowie zur effizienten Verwendung von Geldern für Integrationsprogramme beraten.

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Quelle:
Pressemitteilungen 33/2018 - 16.3.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2018

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