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BADEN-WÜRTTEMBERG/980: Investitionsförderung braucht neue Förderkriterien (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 31/2018

Investitionsförderung braucht neue Förderkriterien


Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales und Integration hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 15. März 2018, mit Auswirkungen der Kürzungen der grün-schwarzen Koalition bei der Investitionsförderung für Behinderteneinrichtungen, einem Antrag der SPD, befasst. Das hat der stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, Ulli Hockenberger (CDU), mitgeteilt.

Wie Hockenberger ausführte, trage das Land mit der Förderung von Investitionen in Einrichtungen der Behindertenhilfe dazu bei, zeitgemäße und wohnortnahe Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen zu gestalten. Die Einrichtungsträger seien auf die Förderung des Landes angewiesen, um ihre Projekte zu verwirklichen. Der Haushaltsansatz im Staatshaushaltsplan 2017 sei um etwa eine Million Euro gekürzt worden. Der Ausschuss habe sich über die Auswirkungen der Kürzungen informiert. "Dabei hat das Ministerium erläutert, dass es keinen Förderstau gibt", so Hockenberger. Am 8. März 2018 habe der Förderausschuss getagt. Alle Projekte, die auf der Warteliste gestanden hätte, seien bewilligt worden, gab der stellvertretende Vorsitzende die Ausführungen des Ministeriums wieder. In der Tat, würde nun ein Förderstopp eingelegt. "Das neue Bundesteilhabegesetz hat einen Paradigmenwechsel von der Objekt- zur Subjektförderung vorgenommen. Neue Förderkriterien müssen zügig erarbeitet werden", so Hockenberger.

Nach Angaben des stellvertretenden Vorsitzenden seien im Jahr 2016 41 Förderanträge mit 46 Projekten gestellt worden, die gesamten zuwendungsfähigen Kosten hätten sich auf rund 70 Millionen Euro belaufen. 2017 seien 65 Förderanträge mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von rund 105 Millionen Euro gestellt und letztlich über Förderempfehlungen 2017 und 2018 bewilligt worden.

Hockenberger zufolge haben Menschen mit Behinderungen auf Grundlage der UN-Konvention das Recht, ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse frei zu wählen. Entsprechend diesen Vorgaben soll die Investitionsförderung dazu beitragen, wohnortnahe Infrastruktur in den Stadt- und Landkreisen aufzubauen. Mit den neuen Rahmenbedingungen des Bundesteilhabegesetzes und dessen Umsetzung im Land würden sich Chancen und Herausforderungen für die Weiterentwicklung der Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen ergeben. In diesem Jahr widme sich das Sozialministerium unter Einbeziehung aller relevanten Akteure der Investitionsförderung. Die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Investitionsförderung von Behinderteneinrichtungen sei bis 31. Dezember 2018 verlängert worden.

In öffentlicher Sitzung hatte sich das Gremium zuvor mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg befasst. Der Gesetzentwurf wird am Mittwoch, 21. März 2018, in zweiter Lesung im Plenum behandelt.

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Quelle:
Pressemitteilungen 32/2018 - 16.3.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2018

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