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BADEN-WÜRTTEMBERG/942: Zusammenarbeit mit neuer Region Elsass, Lothringen und Champagne-Ardennen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 64/2015

Europaausschuss erörtert Auswirkungen der Gebietsreform in Frankreich
Zusammenarbeit mit neuer Region Elsass, Lothringen und Champagne-Ardennen weiter verbessern und intensivieren


Stuttgart. Der Ausschuss für Europa und Internationales des Landtags von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 30. April 2015, auf Grundlage eines SPD-Antrags die möglichen Folgen der Gebietsreform in Frankreich auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und dem Elsass erörtert. "Frankreich hat eine Reduzierung seiner Regionen von 22 auf 13 beschlossen. Da die Region Elsass mit den Regionen Lothringen und Champagne-Ardennen zum 1. Januar 2016 zu einer großen Region zusammengeführt werden soll, wird dies auch Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und dem Elsass haben", erläuterte der Ausschussvorsitzende Thomas Funk (SPD).


"Es ist unser Bestreben, dass die seit Jahrzehnten gut funktionierende grenzüberschreitende Zusammenarbeit an der deutsch-französischen Grenze unseres Bundeslandes auch nach Durchführung der Gebietsreform in Frankreich mit der neuen Region Elsass, Lothringen und Champagne-Ardennen weiter verbessert und intensiviert wird", betonte Funk im Rahmen der Diskussion.

Wie Funk weiter ausführte, sei der Zuschnitt der neuen Regionen bereits im Dezember 2014 beschlossen worden. Im Laufe dieses Jahres werde noch festgelegt, ob und welche neuen Kompetenzen den neuen Regionen zugewiesen werden sollen. Im Gespräch seien derzeit erweiterte Zuständigkeiten in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Fortbildung, Beschäftigung, Raumordnung, Infrastruktur und Verkehr, informierte Funk. Straßburg sei bereits als Hauptstadt der neuen Region bestimmt worden.

Laut Thomas Funk werde gemäß einer Stellungnahme der Landesregierung erwartet, dass die Gebietsreform in Frankreich keine Auswirkungen auf bereits begonnene und in Planung befindliche große Infrastrukturprojekte haben werde. Auch für die bereits angelaufene INTERREG V Förderperiode von 2014 bis 2020 würden sich für das Projektgebiet Oberrhein grundsätzlich keine Änderungen ergeben.

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Quelle:
Pressemitteilungen 64/2015 vom 30.04.2015
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2015

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