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BADEN-WÜRTTEMBERG/911: Einrichtung einer zweiten Erstaufnahmeeinrichtung in Meßstetten (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 150/2014

In der Sitzung am Mittwoch, 8. Oktober 2014:
Integrationsausschuss begrüßt die Einrichtung einer zweiten Erstaufnahmeeinrichtung in Meßstetten



Stuttgart. Das Ministerium für Integration hat in der Sitzung des Integrationsausschusses am Mittwoch, 8. Oktober 2014, einen mündlichen Bericht zum Thema "Flüchtlingsunterbringung in Baden-Württemberg" erstattet. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Katrin Schütz, mit. "Über den Sommer ist so viel passiert, da war es höchste Zeit, dass der Ausschuss aus erster Hand über das Regierungshandeln in Kenntnis gesetzt wurde", betonte Schütz. Die befristete Einrichtung einer zweiten Erstaufnahmeeinrichtung des Landes (LEA) in Meßstetten sei einhellig begrüßt worden. "Dadurch kann Karlsruhe etwas entlastet werden", so Schütz. Dennoch würden noch mindestens drei weitere Erstaufnahmestellen benötigt.


Permanent steigende Flüchtlingszahlen sowie die zeitweise Schließung der Erstaufnahmeeinrichtungen in anderen Bundesländern hätten zu Problemen nicht nur bei der Unterbringung der Menschen geführt. "Erfreulich sind die positiven Signale auch aus Freiburg, Tübingen und Ellwangen", so die Ausschussvorsitzende. An diesen Standorten werde ebenfalls über die Einrichtung von LEAs nachgedacht.

Laut Schütz wurde ein Antrag der CDU, dem Landtag bis zum 15. Dezember 2014 einen Aktionsplan zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in Baden-Württemberg vorzulegen, mit den Stimmen der Regierungsfraktionen unter anderem mit dem Hinweis auf den nächste Woche stattfindenden Flüchtlingsgipfel abgelehnt. Im Aktionsplan sollten insbesondere Angaben zur künftigen Einrichtung der von der Landesregierung geplanten Erstaufnahmestellen des Landes (Standorte, Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Trägerschaft, einzusetzende Ordnungsdienste), zur bestehenden und geplanten Verteilung von Flüchtlingen, zu geplanten Integrationsmaßnahmen (Sprachkurse), zur Einbindung in ehrenamtliche Aktivitäten, zur Vermittlung in Ausbildung oder Berufe sowie zu effizienten und zügigen Asylverfahren und gegebenenfalls zum Vollzug bestehender Ausreiseverpflichtungen enthalten sein.

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Quelle:
Pressemitteilungen 150/2014 vom 09.10.2014
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2014