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BADEN-WÜRTTEMBERG/877: Innenausschuss - "Unterwanderungsstrategien" extremistischer Vereinigungen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 62/2014

Sitzung am 2. April 2014
"Unterwanderungsstrategien" extremistischer Vereinigungen beschäftigen Innenausschuss



Stuttgart. In Baden-Württemberg besteht eine ganze Reihe an Präventionsmaßnahmen, mit denen der Einstellung von extremistischen Personen in der öffentlichen Verwaltung vorgebeugt werden soll. Dies wurde anlässlich der Beratung eines Antrags der Grünen-Fraktion am Mittwoch, 2. April 2014, im Innenausschuss deutlich, wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Walter Heiler, mitteilte. In diesem Zusammenhang habe der Ausschuss auch darüber gesprochen, wie hoch der Anteil von Frauen in rechtsextremen Organisationen sei und welche Rolle sie dort spielten.


Laut Heiler soll mit dem Antrag in Erfahrung gebracht werden, welche Erkenntnisse über sogenannte "Unterwanderungsstrategien" extremistischer Vereinigungen in der öffentlichen Verwaltung vorliegen. In Baden-Württemberg gebe es ein umfangreiches und vielfältiges Angebot an Präventionsmaßnahmen sowie Beratungsmöglichkeiten. Diese sollen Behörden und anderen Einrichtungen des Landes ermöglichen, potenzielle Unterwanderungsversuche durch Extremisten und extremistische Organisationen zu erkennen und notwendige Maßnahmen dagegen zu ergreifen. So berate das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) unter anderem Behörden über mögliche Aktivitäten und Merkmale von Rechtsextremisten und rechtsextremistischen Organisationen. Außerdem nähmen Polizisten aus dem Südwesten bei Bedarf an Präventionsveranstaltungen von Kommunen teil, um über Erscheinungsformen, Kleidungsmarken und andere Erkennungszeichen aufzuklären.

Nach Angaben Heilers werden Bewerberinnen und Bewerber für das Beamtenverhältnis bereits im Bewerbungsverfahren auf ihre Verfassungstreue hin überprüft. Bewerber, die eingestellt werden sollen, müssten unter anderem ein Führungszeugnis vorlegen und eine Belehrung sowie eine Erklärung zur Verfassungstreue unterschreiben. Ergeben sich im Einstellungsverfahren Zweifel an der Verfassungstreue der Bewerber, könne eine Anfrage an den Verfassungsschutz gestellt werden. Eine Regelabfrage finde seit 1991 nicht mehr statt. Auch im Einstellungsverfahren für den Polizeivollzugsdienst würden präventive Maßnahmen getroffen. Dazu zähle unter anderem eine Sicherheitsüberprüfung der Bewerberinnen und Bewerber.

Wie Heiler ausführte, wurde in dem Antrag gefragt, wie vielen Personen aufgrund einer Mitgliedschaft in einer extremistischen Organisation bzw. entsprechender Aktivitäten und Äußerungen die Aufnahme ins Beamtenverhältnis verwehrt wurde. Die Nachfrage bei allen Landesministerien habe ergeben, dass dort für die vergangenen fünf Jahre keine entsprechenden Fälle bekannt seien, erklärte der Ausschussvorsitzende.

Heiler zufolge sprach der Ausschuss auch über die Frage, wie hoch der Frauenanteil in der NPD, ihrer Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN) und in der freien Kameradschaftsszene ist. Hintergrund sei, dass bei den Unterwanderungsstrategien extremistischer Gruppierungen Frauen eine entscheidende Rolle spielten, da sie häufig nicht als überzogene Rechtsextremistinnen und politisch Handelnde ernstgenommen würden, unsichtbar blieben und unterschätzt würden. Im Dezember 2013 habe der Anteil der Frauen unter Rechtsextremisten in Baden-Württemberg, die dem Landesamt für Verfassungsschutz namentlich bekannt seien, bei 18,5 Prozent gelegen. Gegenüber dem Jahr 2010 (18,7 Prozent) ergebe sich ein leichter Rückgang. Frauen seien zwar in rechtsextremen Vereinigungen präsent, insgesamt allerdings unterrepräsentiert, so der Ausschussvorsitzende.

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Quelle:
Pressemitteilungen 62/2014 vom 02.04.2014
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2014