Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


BAYERN/4771: SPD-Landtagsfraktion klagt vor Verfassungsgerichtshof gegen Leitkultur (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 2. Mai 2017

SPD-Landtagsfraktion klagt vor Verfassungsgerichtshof gegen Leitkultur

Fraktionschef Markus Rinderspacher: Halten Bayerisches Integrationsgesetz in sechs konkreten Punkten für verfassungswidrig


Die SPD-Landtagsfraktion lässt den konservativen Kampfbegriff der "Leitkultur" verfassungsrechtlich überprüfen. Der Fraktionsvorsitzende Markus Rinderspacher hat beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Klage gegen das Bayerische Integrationsgesetz eingereicht, das maßgeblich auf dem Begriff der Leitkultur basiert.

Rinderspacher betont: "Menschen gesetzlich auf die Einhaltung einer ominösen Leitkultur zu verpflichten, ohne zu definieren, was überhaupt darunter zu verstehen ist - das geht gar nicht. Ich bin überzeugt, dass die bayerischen Verfassungsrichter das genauso sehen werden. Wir haben mehrfach versucht, CSU und Staatsregierung zu konkreten Aussagen zu bewegen, was diese Leitkultur eigentlich genau sein soll. Doch sie haben sich in stets verweigert."

Letztlich sei das Gesetz dazu gedacht, Ängste zu schüren, warnt der SPD- Fraktionsvorsitzende: "An diesem CSU-Gesetz hat die AfD im Geiste bereits mitgeschrieben. Wir wollen das bayerische Lebensprinzip 'leben und leben lassen' verteidigen gegen den Versuch einer parteipoltischen Dominanz der CSU."

Der Verfassungsjurist Dr. Michael Bihler vertritt die SPD-Fraktion in diesem Fall als Anwalt. Laut seiner Klageschrift verstoßen sechs Artikel des Bayerischen Integrationsgesetzes gegen die Bayerische Verfassung (Art. 1 Abs. 2, 2. Halbsatz, Art. 4 Abs. 4, Art. 6 Satz 1, Art. 11 Satz 2, Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 14 Abs. 1.).

Bereits die Präambel des Gesetzes stellt nach seiner Einschätzung die Werte in Frage, die sie zu schützen vorgibt. Das Gesetz formuliere eine Verhaltenspflicht, die Leitkultur zu achten und sich in sie einzufügen. Damit greife es in den privaten Lebensbereich von jedermann ein und beschränke die verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmung der Menschen.

Als verfassungsrechtlich unzulässig betrachtet die SPD-Fraktion auch die Vorschrift, wonach alle Kinder in Kindertageseinrichtungen zentrale Elemente der christlich-abendländischen Kultur "erfahren" sollen. Das Gesetz bevormunde damit die Eltern in der religiösen Erziehung ihrer Kinder. Außerdem sei der Staat zur grundsätzlichen Neutralität gegenüber einzelnen Religionen und Bekenntnissen verpflichtet.

Auch die Vorgabe, dass die bayerischen Rundfunkmedien einen Beitrag zur Vermittlung der Leitkultur leisten sollen, widerspricht nach Auffassung der SPD-Fraktion der Verfassung. Zentraler Bestandteil der Rundfunkfreiheit sei die Auswahl, der Inhalt und die Ausgestaltung der Programme. Wenn die Leitkultur als prägend und verbindlich dargestellt werden solle, verletze das die Meinungspluralität und sei verfassungswidrig.

Auch die Verpflichtung von deutschen Staatsbürgern sowie Ausländern an Grundkursen über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung teilzunehmen, ist nach Einschätzung der SPD-Juristen unzulässig. Das gleiche gelte für die Drohung mit 50.000 Euro Bußgeld, wenn öffentlich dazu aufgefordert wird, die geltende verfassungsmäßige Ordnung zu missachten. Nach Einschätzung Bihlers wären davon zum Beispiel auch die Bestrebungen der Königstreuen zur Wiedereinführung der Monarchie in Bayern betroffen.

*

Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
Maximilianeum, 81627 München
Telefon: 089/4126 2347, Fax: 089/41 26-11 68
E-Mail: pressestelle@bayernspd-landtag.de
Internet: www.spd-landtag.de, www.bayern.landtag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang