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BAYERN/4681: Optimistisch bei Verfassungsklage der CSU gegen Volksbefragungen (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 24. Oktober 2016

SPD optimistisch bei Verfassungsklage gegen Volksbefragungen

CSU vor dem Verfassungsgerichtshof in Erklärungsnöten - SPD-Fraktionschef Rinderspacher sieht Generalangriff auf Verfassungsordnung


SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher zeigt sich optimistisch, das Volksbefragungsgesetz von CSU und Staatsregierung doch noch stoppen zu können. Nach der mündlichen Verhandlung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs über eine entsprechende Klage der SPD-Fraktion sagte Rinderspacher am Montag: "Ich habe CSU und Staatsregierung in erheblichen Erklärungsnöten gesehen. Ich bin zuversichtlich, dass das Gericht unsere Argumente würdigen wird."

Die SPD-Fraktion sieht durch das Gesetz die Rechte der Landtagsminderheit verletzt: "Dieses Gesetz ist ein Generalangriff auf die bestehende Verfassungsordnung. Es gibt dem Ministerpräsidenten ein Kampfinstrument gegen die Opposition in die Hand. Es geht CSU und Staatsregierung darum, Stimmungen zu schüren und Wahlkampf zu machen. Das funktioniert vor allen dadurch, dass nur die Staatsregierung so eine Befragung initiieren kann. Das Volk selbst und auch die Landtagsopposition hingegen sind bei der Auswahl der Themen der Willkür des Ministerpräsidenten ausgeliefert."

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof will am 21. November 2016 um 10.30 Uhr sein Urteil verkünden.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2016

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