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BAYERN/4346: Untersuchungsausschuss Labor - Gerichtshof hat Kontrollrechte des Parlaments gestärkt (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 18. November 2014

Untersuchungsausschuss Labor: Verfassungsgerichtshof hat Kontrollrechte des Parlaments gestärkt

Stellvertretender Vorsitzender Franz Schindler: Entscheidung ist auch Niederlage für Bevollmächtigten Peter Gauweiler - Arbeit des Untersuchungsausschusses wurde durch Klage gehemmt



Der stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses "Labor", Franz Schindler, freut sich über die heutige (18.11.) Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, die Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung des Untersuchungsausschusses in vollem Umfang als unbegründet abzuweisen: "Heute sind die Kontrollrechte des Parlaments gestärkt worden und die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung für die Einsetzung von und die Beweiserhebung in Untersuchungsausschüssen."

Wichtig ist Schindler: "Das Gericht hat festgestellt, dass die Einsetzung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse zu den Kernbestandteilen des Demokratieprinzips zählt und dass die Beschwerdeführer durch die Einsetzung des Untersuchungsausschusses 'Labor' nicht in ihren Grundrechten verletzt werden." Schindler stellt klar, dass der Untersuchungsausschuss nicht über einen bestimmten Laborarzt "zu Gericht sitze", sondern mögliches Fehlverhalten bayerischer Behörden und Ministerien im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Verdachts des Abrechnungsbetruges zu Lasten von Patienten und Krankenversicherungen aufklären wolle. Selbstverständlich werde im Zuge der Beweisaufnahme darauf geachtet werden, dass die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nicht verletzt werden, erklärt Schindler.

Wichtig sei auch die Klarstellung des Gerichts, dass gegen parallel stattfindende Untersuchungen durch einen Parlamentsausschuss und durch die Strafjustiz keine prinzipiellen verfassungsrechtlichen Einwände bestehen.

Schindler wertet die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs als klaren Sieg des Parlaments und als eindeutige Niederlage für Peter Gauweiler. Dass Gauweiler, obwohl er selbst Abgeordneter ist, als Bevollmächtigter des Beschwerdeführers die Kontrollbefugnis des Parlaments mit Argumenten aus vordemokratischer Zeit angegriffen habe, sei schon bemerkenswert und werfe die Frage nach seinen Motiven auf.

Schindler bedauert, dass durch die Verfassungsbeschwerde die Arbeit des Untersuchungsausschusses monatelang gehemmt worden ist: "Jetzt aber steht der Aufklärung der Vorwürfe, dass der Betreiber des größten Labors Europas und Tausende von Ärzten von der Staatsanwaltschaft aus sachfremden Motiven und auf Grund politischer Einflussnahmen geschont worden und dass Polizeibeamte an weitergehenden Ermittlungen gehindert worden sind, nichts mehr im Wege."

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2014