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BAYERN/3432: Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz - Geheimniskrämerei der Behörden beenden! (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 18.04.2013

Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz: Geheimniskrämerei der Behörden beenden!

Arnold: Bürger würde Rolle als Informations-Bittsteller endgültig ablegen - Verfahren ist in 11 anderen Bundesländern und im Bund längst gang und gäbe!



"Mit der Geheimniskrämerei der Behörden muss auch in Bayern Schluss sein", betont Horst Arnold, Mitglied im Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags, anlässlich der heutigen Endberatung des SPD-Gesetzentwurfs eines Bayerischen Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetzes. "Kernstück ist die Veröffentlichungspflicht von amtlichen Informationen durch staatliche und kommunale Stellen", erklärt Arnold. "Damit legt der Bürger endgültig die Rolle ab, als Bittsteller bei öffentlichen Stellen eine amtliche Information erbeten zu müssen, um dann die Auskunft erteilt zu bekommen, er habe keinen Anspruch auf die Information, weil er nicht Beteiligter in einem Verfahren ist oder sonst ein gesetzlicher Auskunftsanspruch darauf besteht!"

Geplant seien Informationsregister, in denen die veröffentlichungspflichtigen Informationen der Behörden eingestellt werden. Arnold: "Das Gesetz schafft einen Rechtsanspruch auf voraussetzungslosen Zugang zu Informationen des Staates und der unter seiner Aufsicht stehenden Gemeinden, Landkreise, Bezirke und deren Organe und Einrichtungen. Das ist die klassische Informationsfreiheit, die im Bund und in elf von 16 Bundesländern, aber eben nicht in Bayern, schon seit langem gewährt wird!" Ausnahmen würden lediglich gelten, wenn personenbezogene Daten, öffentliche Belange, Rechtsdurchsetzung, behördlicher Entscheidungsbildungsprozess, geistiges Eigentum und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse besonders zu schützen seien.

"Damit wird ein Ausgleich zwischen dem Interesse auf freie uneingeschränkte Gewinnung amtlicher Informationen und dem Bedürfnis nach Geheimhaltung zum Schutz von Grundrechten oder aus öffentlich-rechtlichen Gründen geschaffen", erläutert der SPD-Rechtsexperte.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. April 2013