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BAYERN/3382: Länderfinanzausgleich - 'Horst Drehhofer' klagt gegen sich selbst (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 25.03.2013

Länderfinanzausgleich: 'Horst Drehhofer' klagt gegen sich selbst!

Finanzpolitischer Sprecher Halbleib: Wer so agiert, schadet den föderalen Finanzbeziehungen, gefährdet die Chancen für eine Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und isoliert Bayern!



Angesichts der Einreichung der Klage der Länder Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht kritisiert der finanzpolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der BayernSPD-Landtagsfraktion Volkmar Halbleib das Wendemanöver der CSU: "Der vorläufige Höhepunkt der finanzpolitischen Geisterfahrt der CSU ist erreicht. 'Horst Drehhofer' klagt jetzt gegen sich selbst!"

Die Klage gegen den Länderfinanzausgleich sei, so Halbleib, eine selbstgerechte Inszenierung und der Versuch, vom eigenen Versagen abzulenken: "Die Inszenierung hatte ihren Ausgangspunkt vor zweieinhalb Jahren im August 2010 mit der Ankündigung einer Klage und war begleitet von politischen Täuschungsmanövern sowie maßlosen und nicht gerechtfertigten Angriffen gegen andere Länder. Wer so agiert, schadet den föderalen Finanzbeziehungen, gefährdet die Chancen für eine Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und isoliert Bayern!"

Der SPD-Finanzexperte erinnert daran, dass die finanzpolitische Geisterfahrt der CSU im Jahr 2001 im Bundestag begonnen hatte, als die MdBs Seehofer, Ramsauer, Aigner, Hasselfeldt und Waigel sowie die gesamte CSU-Landesgruppe der Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zustimmten. Der damalige Ministerpräsident Stoiber hatte die Neuordnung in einer eigenen Regierungserklärung regelrecht bejubelt.

Sachlich sei eine Reform zwingend geboten, aber die Staatsregierung gehe mit der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht hohe Risiken ein: "Sollte sie abgewiesen werden, würde die Verhandlungsposition Bayerns gegenüber den Nehmerländern geschädigt", so Halbleib. "Ein weiteres Risiko: Das Verfassungsgericht könnte die kommunalen Steuereinnahmen in den Länderfinanzausgleich komplett miteinbeziehen - aktuell 64 Prozent -, was für Bayern auf eine Mehrbelastung hinausliefe!"

Besonders kritikwürdig sei, dass die Staatsregierung und die CSU beim Thema bundesstaatlicher Finanzausgleich laufend Täuschungsmanöver fahren würden. "Ob in Berlin ein Flughafen gebaut wird, es in Rheinland-Pfalz genügend Ganztagsschulen gibt, oder Hessen Schulden macht, spielt keine Rolle, denn der Länderfinanzausgleich gleicht nur die unterschiedlichen Steuereinnahmen der Länder an. Der CSU und Staatsregierung versuchen aber, das Thema im Superwahljahr zu instrumentalisieren!"

Aus Halbleibs Sicht ist der richtige Weg für eine Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ein politischer Reformprozess. "Zunächst muss ernsthaft verhandelt werden, was die Staatsregierung jedoch nicht versucht hat. Dieser Weg ist aber bis auf weiteres durch die Klage verbaut. Angesichts einer ganzen Reihe unerledigter Hausaufgaben im Freistaat wie kommunale Verschuldung, unzureichender Bauunterhalt und steigende Pensionslasten schadet die Klage bayerischen Interessen!"

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2013