Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

BAYERN/3314: Altmaier/Rösler-Pläne zum EEG machen Energiekonzept der Staatsregierung zur Makulatur (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 20.02.2013

Wörner: Altmaier/Rösler-Pläne zum EEG machen Energiekonzept der Staatsregierung zur Makulatur

SPD-Umwelt- und Energieexperte warnt auf Pressekonferenz im Landtag: Anstelle einer Strompreisbremse kommt eine Energiewendebramse



"Mit den Vorschlägen von Bundesumweltminister Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Rösler für eine erneute Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wären im Strombereich sämtliche Ziele aus dem Energiekonzept der Bayerischen Staatsregierung Makulatur", warnt der umwelt- und energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Ludwig Wörner. "Die angebliche Strompreisbremse entpuppt sich somit vielmehr als Energiewendebremse", sagte Wörner am Mittwoch (20. Februar) vor der Presse im Landtag. Seit Union und FDP im Bund an der Regierung sind, vergehe fast kein Monat ohne einen Angriff auf das EEG. "Das hat zur Folge, dass jeder, der mit dem Gedanken spielt, ein Windrad oder eine Biogasanlage zu errichten, damit rechnen muss, dass während der Planungs- oder Genehmigungsphase die EEG-Vergütung gekürzt oder abgeschafft wird. Planungssicherheit sieht anders aus!", sagte der SPD-Umwelt- und Energieexperte.

Zu den Vorschlägen der Bundesregierung erläuterte Wörner im Einzelnen:

Altmaier und Rösler wollen die EEG-Umlage auf ihrem jetzigen Stand deckeln

Die EEG-Umlage ist die Differenz zwischen der an die Anlagenbetreiber gezahlten EEG-Vergütung und dem Ertrag, den der EEG-Strom an der Strombörse einbringt. Das im Jahr 2000 in Kraft getretene EEG garantiert den Anlagenbetreibern für 20 Jahre eine Einspeisevergütung. Vor dem Jahr 2020 wird also keine EEG-Anlage aus der Förderung herausfallen. Der Börsenstrompreis hingegen befindet sich weiter im Sinkflug. Es gibt also derzeit keinen Faktor, der zu einer Senkung der EEG-Umlage führen kann. Wenn die EEG-Umlage aber aufgrund der von der Bundesregierung angestrebten Deckelung nicht mehr steigen darf, wird es keine neuen regenerativen Anlagen mehr geben.

Im Falle einer Umsetzung dieses Vorschlags wären sämtliche Ziele aus dem Energiekonzept der Bayerischen Staatsregierung bezüglich des Ausbaus der Erneuerbaren Energien Makulatur.

Altmaier und Rösler greifen in den Vertrauensschutz bestehender Anlagen ein

Nach den Plänen der Bundesregierung soll bei bestehenden Biogasanlagen, die zwischen 2004 und 2008 in Betrieb genommen wurden, rückwirkend der Gülle-Bonus gestrichen werden. Landwirte, die damals aufgrund dieses Bonus hohe Investitionen getätigt haben, um mehr Gülle in ihren Biogasanlagen vergären zu können, wären damit die Leidtragenden der vom Wahlkampf getriebenen Politik der Bundesregierung. Darüber hinaus will die Bundesregierung im Jahr 2014 die EEG-Vergütungen sämtlicher Bestandsanlagen pauschal um 1,5 Prozent kürzen.

Diese rückwirkende Erhebung von Sonderabgaben verletzt elementar den Grundsatz des Vertrauensschutzes. Zudem dürfte damit die Rentabilität einiger Anlagen gefährdet sein. Die Bürgerinnen und Bürger, die in eine klimafreundliche Stromversorgung investiert haben, werden jegliches Vertrauen in die Politik verlieren.

Altmaier und Rösler wollen die Vergütung für Windenergieanlagen an Land kürzen

Die Vorschläge der Minister Altmaier und Rösler sehen vor, die Anfangsvergütung auf 8 Cent pro Kilowattstunde abzusenken und den Systemdienstleistungsbonus ersatzlos zu streichen. Das bedeutet zusätzlich zur schon bestehenden jährlichen Vergütungsabsenkung für Neuanlagen eine Sonderkürzung um fast 14 Prozent.

Während diese Kürzung für windreiche Standorte vor allem in Norddeutschland zu verkraften ist, dürfte sie für einen Großteil der Windenergieprojekte in Bayern das Aus bedeuten. Die von der Bayerischen Staatsregierung in ihrem Energiekonzept angestrebten 1.000 bis 1.500 neuen Windkraftanlagen wären nicht annähernd erreichbar. Je weniger Windkraftanlagen aber in Bayern errichtet werden, desto mehr Windstrom muss Bayern (über noch nicht errichtete, teure Stromleitungen) aus Norddeutschland importieren. Notwendig wäre daher eine Änderung der Vergütungsregelungen für Windkraftanlagen dahingehend, dass Standorte im tieferen Binnenland besser gefördert werden, als dies beim bisherigen Referenzertragsmodell der Fall ist.

Altmaier und Rösler wollen zahlreiche Ausnahmen für die Industrie begrenzen

Sollte es die Bundesregierung mit ihren leider nur äußerst vage formulierten Vorschlägen zur Begrenzung der Ausnahmeregelungen für die Industrie ernst meinen, wäre dies zu begrüßen. Die SPD-Landtagsfraktion hatte die Staatsregierung sowohl 2011 als auch 2012 in Dringlichkeitsanträgen aufgefordert, sich für eine Begrenzung der ausufernden Industrieprivilegien einzusetzen. Beide Anträge wurden von CSU und FDP niedergestimmt. Ergebnis: Mittlerweile ist ein Viertel der gesamten EEG-Umlage nur auf Ausnahmeregeln für die Industrie zurückzuführen. Die dadurch entstehende Entlastungswirkung der Industrie beläuft sich allein in diesem Jahr auf 4,7 Milliarden Euro. Zahlen müssen das alle übrigen Stromkunden.

Grundlegendes Problem der EEG-Umlage wird nicht angepackt

Vorschläge zur Lösung der grundlegenden Problematik der EEG-Umlage bleibt die Bundesregierung schuldig. Dringend nötig wäre eine Änderung des 2010 eingeführten Wälzungsmechanismus, wonach sich die Höhe der EEG-Umlage aus der Differenz zwischen den gezahlten EEG-Vergütungen und dem Ertrag, den der EEG-Strom an der Strombörse einbringt, bemisst.

Die fluktuierenden Erneuerbaren Energien (Wind und Photovoltaik) haben folgendes Problem: Immer wenn sie einen nennenswerten Beitrag zur Stromerzeugung leisten (wenn Wind weht und/oder die Sonne scheint), verdrängen sie (fossile) Kraftwerke mit teureren Grenzkosten, wodurch der Börsenstrompreis sinkt. Da der EEG-Strom aber selbst an der Strombörse gehandelt wird, machen sich die Erneuerbaren Energien im derzeitigen System praktisch den eigenen Preis kaputt. Hinzu kommt, dass die Stromversorger den niedrigeren Börsenstrompreis oftmals nicht an die Privatverbraucher weitergeben.

Im derzeitigen System wäre sogar folgende paradoxe Situation denkbar: Wenn der Börsenstrompreis auch dieses Jahr weiter sinken sollte, würde die EEG-Umlage weiter ansteigen, auch wenn in diesem Jahr keine einzige neue Erneuerbare-Energien-Anlage ans Netz gehen würde.

Rolle der Staatsregierung: Zwischen Schweigen und Destruktivität

Die Vorschläge der Bundesregierung stellen nicht nur einen grundgesetzwidrigen Eingriff in den Vertrauensschutz bei den bayerischen Anlagenbetreibern dar, sondern würden auch die Energiewende in Bayern zum Erliegen bringen. Eine verantwortungsvolle Staatsregierung müsste hier sofort tätig werden, um die Interessen Bayerns zu wahren. Die CSU versteckt sich hinter FDP-Wirtschaftsminister Zeil, der die Energiewende selbst nie wollte und seit jeher gegen das EEG agitiert.

So ist seitens der Staatsregierung seit Monaten nichts anderes zu hören als die destruktiven Forderungen des FDP-Ministers nach einer vollständigen Abschaffung des EEG und der Einführung eines planwirtschaftlichen Quotenmodells. Dabei haben sämtliche Erfahrungen in Ländern mit Quotenmodellen gezeigt, dass dort der Ausbau der Erneuerbaren Energien hinterherhinkt und die Preise für regenerativen Strom durchweg höher sind als in Deutschland.

Energiekostendebatte: Einseitige Fixierung auf den Strompreis

Sowohl für die Bundesregierung als auch die Bayerische Staatsregierung bestehen die Energiekosten der Bürgerinnen und Bürger offensichtlich nur aus den Kosten für Strom. Im Wahljahr wird medienwirksam eine vermeintliche Strompreisbremse vorgestellt.

Für die SPD-Landtagsfraktion stellt sich hier folgende Fragen: Wo bleibt die Wärmepreisbremse? Wo bleibt die Benzinpreisbremse? Zum Vergleich: Die Kosten für Strom stiegen in den letzten zehn Jahren um 52 Prozent, die Kosten für Heizöl aber um 153 Prozent. Anstatt das viel drängendere Problem der hohen Heizkosten anzugehen, haben Union und FDP in dieser Legislaturperiode die Heizkostenpauschale beim Wohngeld für Einkommensschwache abgeschafft.

Vorschläge der SPD-Landtagsfraktion

Bezüglich der Problematik der unsinnigen Berechnungsmethode der EEG-Umlage hält die SPD-Landtagsfraktion die Vorschläge des Instituts für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) für vielversprechend. Danach würde die jeweils aktuell erzeugte EE-Strommenge viertelstündlich an alle Stromversorgungsunternehmen verteilt werden. Die Aufgabe der Stromversorgungsunternehmen bestünde dann darin, den noch fehlenden Restbedarf an Strom zu besorgen. Es entstünde also eine Konkurrenz zwischen den Vertriebsunternehmen darum, wer den erforderlichen Reststrom zu den günstigsten Konditionen besorgen kann. Der Endkundenpreis wäre dann ein gewichteter Durchschnittspreis aus den Kosten für die Erneuerbaren Energien und den Einkaufskosten für den noch erforderlichen konventionellen Strom. Die EEG-Umlage in ihrer jetzigen Form mit der Bindung an den Börsenstrompreis entfiele.

Kurzfristig könnte man zumindest diejenigen Bestandteile der EEG-Umlage, die nicht unmittelbar dem Ausbau der Erneuerbaren Energien zuzuordnen sind (Industrieprivilegien, Liquiditätspuffer, Managementprämie), separat ausweisen, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher klar erkennen können, für was genau sie bezahlen müssen. Darüber hinaus fordert die SPD-Landtagsfraktion die Wiedereinführung der Heizkostenpauschale beim Wohngeld für Einkommensschwache.

*

Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
Maximilianeum, 81627 München
Telefon: 089/4126 2347, Fax: 089/41 26-11 68
E-Mail: pressestelle@bayernspd-landtag.de
Internet: www.spd-landtag.de, www.bayern.landtag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2013