Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

BAYERN/3262: SPD fordert bessere Absprache zwischen Datenschutzbeauftragten und Staatsregierung (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 23.01.2013

SPD fordert bessere Absprache zwischen Datenschutzbeauftragten und Staatsregierung

Ritter: Staatstrojaner und Schultrojaner zeigen Missachtung von Datenschutz durch die Staatsregierung



Zur heutigen Veröffentlichung des 25. Tätigkeitsberichtes des Datenschutzbeauftragten des Bayerischen Landtages fordert der Datenschutzbeauftragte der BayernSPD-Landtagsfraktion Florian Ritter eine bessere Absprache mit der Staatsregierung: "Wieder einmal bestätigt sich, wie notwendig es ist, den Datenschutz nicht der Staatsregierung zu überlassen", so Ritter. "Der Schultrojaner wie auch der Staatstrojaner zeigen deutlich die Missachtung von Datenschutz durch die Staatsregierung!" Die SPD-Landtagsfraktion habe schon frühzeitig darauf hingewiesen, dass der Schultrojaner eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Lehrerinnen und Lehrer wie auch der Schülerinnen und Schüler darstelle. Grundlegende Menschen- und Bürgerrechte sowie Datenschutzregelungen würden für ein vermeintlich wichtigeres Ziel missachtet, kritisiert Florian Ritter. "Das beweist: Der Datenschutz wäre bei der bayerischen Staatsregierung völlig falsch aufgehoben!"

Beim Schultrojaner sollte mittels einer Software nach unzulässigen digitalen Kopien von urheberrechtlich geschützem Material der Schulbuchverlage gesucht werden. Diese Software hätte für eine angemessene Wirksamkeit auch sensible Daten sowohl über Schülerinnen und Schüler als auch Lehrerinnen und Lehrer durchsuchen müssen. Erst nach dem Einschreiten des Datenschutzbeauftragten ruderte das federführende Kultusministerium schrittweise zurück und verschob zunächst die Einführung der Software auf unbestimmte Zeit, um später gänzlich darauf zu verzichten. Der Staatstrojaner sollte für die Ermittlungsbehörden die Quellentelekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) ermöglichen. Vergleichbar mit der bekannten Überwachung von Telefongesprächen, sollte dies auch mit Datenübertragungen passieren. Nach bestehender Rechtslage darf nur eine laufende Kommunikation überwacht werden. Der Grat zur verbotenen Online-Durchsuchung ist äußerst schmal und die Eingriffsintensität weitaus höher als bei normaler Telefonüberwachung. Deshalb empfiehlt der Datenschutzbeauftragte auch erst die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen, wenn man unbedingt an der Quellen-TKÜ festhalten will.

*

Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
Maximilianeum, 81627 München
Telefon: 089/4126 2347, Fax: 089/41 26-11 68
E-Mail: pressestelle@bayernspd-landtag.de
Internet: www.spd-landtag.de, www.bayern.landtag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2013