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BAYERN/3261: Gute Nachricht für kommunale Bedienstete - Job-Ticket kommt rückwirkend zum 1.1.2011 (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 22.01.2013

Gute Nachricht für viele kommunale Bedienstete: Job-Ticket kommt rückwirkend zum 1. Januar 2011

Stefan Schuster wollte mit Initiative Modellprojekt der Stadt Nürnberg retten - besonders Auszubildende und untere Lohngruppen werden davon profitieren



Einer gesetzlichen Regelung zur Bezuschussung von sogenannten Job-Tickets durch kommunale Träger stehe nun nichts mehr im Wege, teilt der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des Öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag, Stefan Schuster (SPD) aktuell aus dem Bayerischen Landtag mit. In seiner heutigen Sitzung (22. Jan.) hat der Ausschuss über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Staatsregierung beraten, der auf eine Initiative der SPD-Landtagsfraktion zurückgeht. Der Gesetzentwurf, der voraussichtlich am 5. März vom Bayerischen Landtag verabschiedet wird, soll rückwirkend zum 1. Januar 2011 gelten.

Begonnen hatte alles mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes Fahrkostenzuschüsse; Job-Tickets (Drs. 16/9844) vom 14. Oktober 2011 der SPD-Landtagsfraktion. Ziel dieses Gesetzentwurfes, so Schuster, war es, "die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Kommunen ihren Bediensteten Zuschüsse gewähren können, wenn sie bei der Fahrt zu ihrer Dienststelle - ganz im Sinne der Umwelt wie der öffentlichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - öffentliche Verkehrsmittel nutzen". Mit der Initiative wollte die SPD das Modellprojekt der Stadt Nürnberg retten, bei dem Beamtinnen und Beamten aus überwiegend ökologischen Gründen Zuschüsse zum Gebrauch des öffentlichen Personennahverkehrs gewährt wurden. Diese durchaus sinnvolle Praxis musste nach einem Einspruch des Kommunalen Prüfungsverbands aber eingestellt werden, da es hierfür keine ausreichende besoldungsrechtliche Grundlage gab.

Auf der Grundlage des Gesetzentwurfes der SPD hatte der Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes dazu eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe gebildet, in der die von der SPD erarbeiteten Vorschläge aufgegriffen wurden, so Schuster. Dabei stellte sich auch heraus, dass neben Nürnberg noch andere Städte in Bayern Fahrkostenzuschüsse an ihre Mitarbeiter ohne rechtliche Grundlage gewährt hatten. Schuster: "In einem Gespräch mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und des kommunalen Arbeitgeberverbands Bayern e. V. hieß es, dass sowohl der Städte- wie auch der Gemeindetag eine Öffnungsklausel zur Gewährung von Fahrkostenzuschüssen ausdrücklich begrüßen würden und man davon ausgehen könne, dass nach einer entsprechenden rechtlichen Regelung auch weitere Städte und Gemeinden davon Gebrauch machen würden".

Schließlich mündete die SPD-Initiative in einem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes (Drs. 16/15035), der am 11. Dezember 2012 im Landtag eingebracht wurde, jetzt in den Ausschüssen zügig beraten und dann voraussichtlich am 5. März in zweiter Lesung verabschiedet wird.

Stefan Schuster: "Das ist eine gute Nachricht für die kommunalen Bediensteten aus dem Bayerischen Landtag, denn das Job-Tickt kommt sogar rückwirkend zum 1. Januar 2011." Besonders auch die Auszubildenden und die unteren Lohngruppen werden davon profitieren, so Schuster, weil der kommunale Zuschuss bei vielen fast die Hälfte der Kosten für die Fahrkarte ausmache. Darüber hinaus entlastet das Job-Ticket die Umwelt und die Städte, weil weniger Pendler mit dem Auto in die Ballungsräume fahren.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2013