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BAYERN/3234: Großteil der Betroffenen wird beim Volksbegehren gegen Studiengebühren ausgegrenzt (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 27.12.2012

Linus Förster: Ein Großteil der Betroffenen wird beim Volksbegehren gegen Studiengebühren ausgegrenzt

Jugendpolitische Sprecher der SPD: Unter einem Ministerpräsidenten Ude wird Teilnahme an plebiszitären Initiativen und Wählen mit 16 in Bayern möglich sein



Vom 17. bis 30. Januar 2013 läuft die Eintragungsfrist für das Volksbegehren gegen Studiengebühren. "Hier entscheidet das Volk, ob Studieren in Bayern auch zukünftig vom Geldbeutel der Eltern oder von Eignung und Neigung der Studierenden abhängig ist", meint Dr. Linus Förster, der jugendpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag: "Doch die Jugendlichen unter 18 Jahren, die demnächst unmittelbar betroffen sind, werden von dem Begehren ausgegrenzt. Das entspricht nicht meiner Vorstellung von Bürgerbeteiligung!"

Die eigentliche heiße Phase für das Volksbegehren gegen Studiengebühren beginnt zwar erst am 17. Januar, wenn in Bayern die Eintragungsfrist anläuft, doch schon im Vorfeld ist das Interesse der Bürgerinnen und Bürger deutlich wahrzunehmen. Die lokalen Bündnisse der Initiative "Volksbegehren gegen Studiengebühren" werden vielfach mit ganz praktischen Fragen konfrontiert, wie die nach den Eintragungsorten oder ob Briefwahl möglich sei. Der jugendpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion stellt fest, dass die häufigste Frage im Vorfeld des Volksbegehrens die nach der Eintragsberechtigung ist. Nicht nur, dass in Deutschland lebende und studierende (!) EU-Bürgerinnen und -Bürger vom Volksbegehren ausgeschlossen werden, empört sich Linus Förster, sondern vor allem der Umstand, dass junge Menschen unter 18 Jahren nicht am Begehren teilnehmen können.

"Ich empfinde die Tatsache, dass gerade diejenigen, welche demnächst an unseren Universitäten studieren und dann auch Studiengebühren zahlen sollen, vom Begehren ausgegrenzt werden, als traurig und beschämend", so der SPD-Jugendsprecher mit Blick auf das bayerische Wahlrecht, das auch für Volksbegehren und -entscheid das amtliche Wahlalter als Richtlinie vorsieht. "Gerade wenn es um die eigene Zukunft der jungen Menschen geht, kann man sie doch nicht einfach von den Entscheidungen fernhalten", so Förster. Deswegen hatte sich die SPD in der auslaufenden Legislaturperiode auch für eine Absenkung des Wahlalters eingesetzt und war an der CSU/FDP-Mehrheit im Landtag gescheitert. Dass ein großer Teil der betroffenen Jugend nun auch vom Volksbegehren ausgeschlossen bleibt, ist für Förster die konsequente Linie der Staatsregierung ein "Mehr" an Demokratie in Bayern nicht zuzulassen.

Das - so Linus Förster - muss sich ändern und er gibt sich optimistisch: "Spätestens unter einem Ministerpräsidenten Ude wird eine Teilnahme an plebiszitären Initiativen und auch das Wählen mit 16 in Bayern möglich sein!"

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Dezember 2012